»Zeitpunkt ist goldrichtig«

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Die Konzernverantwortungsinitiative will für Schweizer Unternehmen, die interna tional geschäften, eine Sorgfaltsprüfungspflicht gesetzlich verankern – dies im Blick auf die Einhaltung der Menschenrechte und von umweltschützenden Standards. Wie soll diese Sorgfaltsprüfungspflicht aussehen?
Peter Niggli: Bei vielen internationalen Unternehmen ist ein mehr oder weniger konsistentes Sorgfaltsprüfungssystem bereits heute eingeführt. Eine gesetzliche Vorschrift würde alle Unternehmen dazu verpflichten. Die Sorgfaltsprüfung besteht aus drei Schritten: Erstens müssten die Konzerne in den Ländern, wo sie geschäften, die Risiken, Menschenrechte zu verletzen und die Umwelt zu schädigen, identifizieren. Dabei sind Umweltschäden wie etwa Wasserverschmutzungen auch Menschenrechtsverletzu
