Zweite Chance
vom 23.06.2017
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Bischof Gregor Maria Hanke von Eichstätt hat die Weihe eines Mannes zum Diakon verteidigt, der wegen rechtsradikaler Gedanken und KZ-Witzen vor vier Jahren seine Ausbildung abbrechen und das Würzburger Priesterseminar verlassen musste. Der Mann habe in der Diözese Eichstätt ein einjähriges Probepraktikum absolviert, sich einer Therapie unterzogen und in einer Wohngemeinschaft mit muslimischen Asylbewerbern gewohnt. Alle Vorgesetzten und Begleiter würden ihm ein »positives Urteil« aussprechen, hieß es. Erstaunlich ist der finanzielle und personelle Aufwand, der betrieben wurde, um ihm die Weihe zu ermöglichen. Ob man so auch bei anderen »Verfehlungen« verfahren würde?
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