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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 12/2018
Der Inhalt:
Politik & Gesellschaft

Hitlers Glocke

vom 22.06.2018
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Im Streit um die sogenannte Nazi-Glocke im Turm der protestantischen Jakobskirche in Herxheim hat es die Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken abgelehnt, ein Ermittlungsverfahren gegen den Pfarrer und den Bürgermeister des Ortes einzuleiten. Weil die Kirchengemeinde das Hakenkreuz und die Inschrift der Glocke »Alles fürs Vaterland – Adolf Hitler« nicht entfernen lassen will, sind die Kläger der Meinung, hier werde das Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation verwendet, was nach deutschem Recht strafbar ist. Das sieht die Generalstaatsanwaltschaft anders. Maßgeblich sei, dass sich die Glocke seit 1934 unverändert im Mauerwerk der Kirche befände. Die Inschrift sei je nach Lichtverhältnissen und Standpunkt gar nicht oder nur äußerst eingeschränkt zu sehen.

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