Menschenrechte gegen die Theologen?

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Zugang:

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Upgrade:
- Ergänzend zu Ihrem Print-Abonnement
- Mehr als 34.000 Artikel auf publik-forum.de frei lesen und vorlesen lassen
- Die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper erhalten
- 4 Wochen kostenlos testen

Jetzt direkt weiterlesen:
- diesen und alle über 34.000 Artikel auf publik-forum.de
- die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper
- 4 Wochen für nur 1,00 €

Wolfgang Vögele
Menschenwürde zwischen Recht und Theologie
Chr. Kaiser/Gütersloher
Verlagshaus. 528 Seiten. 78,? DM
Mit dem hier zu besprechenden Band legt Wolfgang Vögele seine Habilitationsschrift in evangelisch-systematischer Theologie vor. Dabei trifft er nicht nur, was Akribie und Umfang angeht, die Erwartungen, die sich an diese literarische Gattung richten, sondern er kann sich auch der Aufmerksamkeit eines an der Thematik interessierten breiteren Publikums sicher sein. Der Verfasser stellt sich die Aufgabe, die theologischen Einflüsse bei der Legitimation von Menschenrechten zu untersuchen und sodann ein eigenes theologisches Konzept dafür zu entwickeln. Seine Zielsetzung buchstabiert er durch am Beispiel dreier Rechtstexte: an der Verfassung der USA von 1788, an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO von 1948 und am Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1949. Während die US-amerikanische Verfassung eher einen deistischen Hintergrund hat, ist man überrascht, wie sehr im Bonner Grundgesetz die katholische Soziallehre zum Tragen kommt. Überrascht ist man auch, zu lesen, wie sehr vermittels des französischen Philosophen Jacques Maritain und des Nuntius des Vatikans bei der UNO, des späteren Papstes Johannes XXIII., katholisches Denken in den UNO-Text eingeflossen ist. Vögeles Plädoyer, eine gehörige Begründungsoffenheit gelten zu lassen, innerhalb deren glaubende Menschen aber mit der Gottebenbildlichkeit und mit der neuen Kreatürlichkeit des Menschen auf Grund von Kreuz und Auferstehung Jesu argumentieren sollten, kann ich mir nur zu Eigen machen.
