Wer Dumpinglöhne zahlt, macht sich strafbar
vom 09.07.2010
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Nach einem Urteil des Magdeburger Landgerichts stellt die Zahlung von Dumpinglöhnen eine Straftat dar. Das Gericht hat gegen einen angeklagten Unternehmer eine Geldstrafe von 1000 Euro (100 Tagessätze zu je zehn Euro) verhängt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem inzwischen insolventen Unternehmer aus der Reinigungsbranche vorgeworfen, von 2002 bis 2007 Einwanderinnen als Reinigungskräfte zu Stundensätzen »bis in den Ein-Euro-Bereich« beschäftigt zu haben, obwohl der allgemein verbindliche Mindestlohn 7,69 Euro pro Stunde betrug. Nach Meinung des Gerichts ist die Unterschreitung des Mindestlohns nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.
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