»Schutz der Vielfalt«
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Kulturgüter sind normale Waren und gleichzeitig Träger von Ideen und Werten. Dieser Doppelcharakter von Kulturgütern und Kulturdienstleistungen wird in der Unesco-Konvention »Kulturelle Vielfalt« beschrieben. Der Erhalt und die Weiterentwicklung kultur- und medienpolitischer Handlungsspielräume sind laut Unesco Voraussetzung für das weltweite Gedeihen von Kunst, Kultur und Medien.
Weder im CETA-Vertragsentwurf noch bei den TTIP-Verhandlungen ist zu erkennen, dass die Unesco-Konvention »Kulturelle Vielfalt« von deutscher und von europäischer Seite mit Leben gefüllt wird. Im Gegenteil. CETA beschneidet die kultur- und medienpolitischen Handlungsspielräume der Bundesländer. Es bleibt unklar, ob die Landesregierungen Kultur und Medien künftig überhaupt noch regulierend sc