Verhängnisvolle Dienstgemeinschaft
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Nachdem die Alliierten 1946 die Arbeitsgesetze des NS-Staates außer Kraft gesetzt hatten, musste die junge Bundesrepublik ein demokratisches Arbeitsrecht auf den Weg bringen. Auch die Kirchen waren gefragt. Weil diese aber unter allen Umständen die Mitwirkung von Gewerkschaften in ihren Bereichen verhindern wollten, drängten sie auf eine Sonderbehandlung. Vertreter aus beiden Kirchen argumentierten vor allem politisch. Die Einbindung in ein Betriebsverfassungsgesetz – so die Befürchtung – würde der SED-Staat dazu nutzen, um die Gliedkirchen auf seinem Hoheitsgebiet massiven Beschränkungen zu unterwerfen. Um die Autonomie der Gliedkirchen in der DDR zu sichern, müssten die westdeutschen Kirchen autonom bleiben. Das wirkte. Die Regierung Adenauer nahm sie aus dem Betriebsverfassungsgesetz heraus.