Richterliche Ohrfeige
Weiterlesen mit Ihrem Digital-Zugang:
Weiterlesen mit Ihrem Digital-Upgrade:
- Ergänzend zu Ihrem Print-Abonnement
- Mehr als 34.000 Artikel auf publik-forum.de frei lesen und vorlesen lassen
- Die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper erhalten
- 4 Wochen kostenlos testen
Jetzt direkt weiterlesen:
- diesen und alle über 34.000 Artikel auf publik-forum.de
- die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper
- 4 Wochen für nur 1,00 €
Asylsuchende dürfen nicht mehr ohne Weiteres in Abschiebehaft genommen werden. Das haben der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Die deutsche Abschiebehaftpraxis ist somit in weiten Teilen für ungültig erklärt worden. Flüchtlinge, die über ein anderes EU-Land nach Deutschland gekommen sind, müssen laut der »Dublin-Verordnung« dorthin zurückgeschickt werden. Die Gerichte haben nun deutlich gemacht, dass solche Asylbewerber erstens nicht mit Straftätern gemeinsam untergebracht werden dürfen und zweitens eine »erhebliche Fluchtgefahr« bestehen muss, um eine Inhaftierung überhaupt zu rechtfertigen.
Schätzungen von Pro Asyl zufolge fehlt bei einem Großteil aller inhaftie