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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 15/2018
Der Inhalt:
Politik & Gesellschaft

Ene, mene, muh und raus bist du

Der Familiennachzug ist wieder erlaubt – aber nach welchen Regeln?
von Elisa Rheinheimer-Chabbi vom 10.08.2018
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Das Bundesverwaltungsamt erfährt dieser Tage ungewöhnlich viel Aufmerksamkeit. Normalerweise richtet es Wettbewerbe für Sammlermünzen aus, verwaltet Kunstgegenstände des Bundes und führt ein Verzeichnis ausländischer Geistlicher mit Trauungsbefugnis. Ab sofort aber entscheidet es auch, ob ein Flüchtlingskind in Deutschland mit seinen Eltern aufwachsen darf. Es entscheidet über Glück oder Unglück von Familien. Und darüber, ob Integration in Deutschland gelingt oder nicht, denn dass diese in hohem Maße von der Familie abhängt, ist belegt.

Der Grund für die ungeahnte Machtfülle: Der Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige ist seit dem 1. August wieder erlaubt. Und das Bundesverwaltungsamt ist zuständig. Jeden Monat dürfen maximal tausend Familienmitglieder einreisen – doch die Auswahl die

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