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Exit und Co. im Anmarsch

Die Basler Regierung will öffentlich unterstützte Spitäler und Heime nicht zwingen, Sterbehilfeorganisationen zuzulassen
von Cristina Steinle vom 28.08.2015
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Sterbehilfe ist in der Schweiz gesetzlich erlaubt. Doch bestimmt nach wie vor jedes Heim und jedes Spital selbst, ob Sterbehilfeorganisationen wie Exit oder Dignitas im eigenen Haus Eingang finden oder nicht. Für den jungen Basler FDP-Grossrat Luca Urgese ist diese Lösung nicht befriedigend, allem voran deshalb, »weil Patienten oder Bewohner oft keine oder nur eine beschränkte Wahl haben, in welchem Spital oder Alters- und Pflegeheim sie untergebracht werden«, wie er in seiner Motion sagt. Der Zugang zur Sterbehilfe würde somit »gewissermassen dem Zufall unterliegen«, begründet Urgese weiter.

Der Basler Regierungsrat hat sich gegen die Vorlage gewehrt: Unter anderem sei dies ein Thema für den Bundesgesetzgeber und würde zu stark in die Auto

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