Umbauen, renovieren, anknabbern
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Drei Quellen speisen den Alterssparstrumpf von Familie Schweizer: Die obligatorische Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung (AHV) für alle, die Berufliche Vorsorge für die Erwerbstätigen und die steuerlich begünstigte private Vorsorge.
1. Säule: Basisversicherung für alle
Die Grundlage für den Ruhestand in der Schweiz sichert die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV). Die Maximalrente erhält, wer von seinem 20. Lebensjahr an ohne Unterbrechung und bis zum Erreichen des Rentenalters Beiträge bezahlt hat - auch Jahre für die Erziehung von Kindern oder Pflege von Verwandten werden dabei angerechnet. Das Rentenalter liegt derzeit für Männer bei 65, bei Frauen je nach Geburtsjahrgang zwischen 62 und 64 Jahren.
Anders als in Deutschland sind in der Schweizer AHV sämtliche Personen ab 20 Jahren beitragspfli