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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 19/2016
Der Inhalt:
Dossier

Er ist seiner Zeit voraus

25 Jahre nach der kirchlichen Verurteilung von Eugen Drewermann: Eine Betrachtung in drei Kapiteln
von Peter Eicher vom 07.10.2016
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Das Urteil: Der Angeklagte wusste, dass er ohne seine Verurteilung nicht beweisen konnte, wie recht er hatte. Er war es dem Christentum schuldig, sich verurteilen zu lassen. Wie anders hätte er die klerikalen Richter öffentlich ihres Selbstwiderspruchs überführen können?

Eugen Drewermanns Klage lautet, dass die Kleriker der römisch-katholischen Hierarchie, statt religiös zu existieren, Dogmen verteidigen. Der dogmatische Missbrauch des Evangeliums zerstöre nicht nur den poetischen, therapeutischen und sozialen Sinn der Botschaft Jesu, er halte die Angehörigen der römisch-katholischen Kirche auch in einer absurden Angst vor Gott fest.

Dem Privatdozenten wurde am 8. Oktober 1991 wegen dogmatisch »falscher« Formulierungen erst das Lehramt,

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