Das Problem der Reinheit
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Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, wonach die staatliche Schule das rituelle Gebet eines Moslems in den Pausen zu dulden habe, hat zu sehr unterschiedlichen Reaktionen geführt. Im nachfolgenden Beitrag begründet Manfred Etscheid, warum im Urteil seiner Erfahrung nach weder die islamischen Gebetsvorschriften noch die Umsetzbarkeit des Urteils hinreichend bedacht wurden.
Vor einigen Jahren klagte der Vater meines Schülers Ali Gül (Name geändert) über den Schmutz in der Schule. Dann befürchtete er, dass die Schule das islamische Gebet nach Unterrichtsschluss nicht mehr zulassen wolle. Wenn schon das Gebäude die Schüler dazu erziehe, von den Grundsätzen der Sauberkeit, der Reinheit und der Ehrlichkeit abzuweichen, dann solle wenigstens das tägliche Gebet in der Sc