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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 20/2018
Der Inhalt:

Aufgefallen
Die Vorkämpferin

Die Ärztin Kristina Hänel wurde verurteilt, weil sie auf ihrer Homepage über Abtreibungen informiert. Jetzt zieht sie vor das Bundesverfassungsgericht
von Barbara Tambour vom 26.10.2018
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Das gibt es nicht oft: Nach der Urteilsverkündung ermutigte der Richter die Verurteilte mit den Worten: »Sie müssen dieses Urteil tragen wie einen Ehrentitel im Kampf für ein besseres Gesetz.« Zuvor hatte das Landgericht Gießen die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen in zweiter Instanz bestätigt. Vor knapp einem Jahr war sie von sogenannten Abtreibungsgegnern angezeigt und zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro verurteilt worden, weil sie auf ihrer Homepage darüber informiert, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Ihr Name wurde dadurch weithin bekannt, und die Diskussion über den strittigen Paragraphen 219a, der Werbung für Abtreibungen verbietet, entflammte im ganzen Land.

Seither erfährt die Gießener Ärztin viel Unterstützung – allein 1

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