Aufgefallen
Die Vorkämpferin
Weiterlesen mit Ihrem Digital-Zugang:
Weiterlesen mit Ihrem Digital-Upgrade:
- Ergänzend zu Ihrem Print-Abonnement
- Mehr als 34.000 Artikel auf publik-forum.de frei lesen und vorlesen lassen
- Die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper erhalten
- 4 Wochen kostenlos testen
Jetzt direkt weiterlesen:
- diesen und alle über 34.000 Artikel auf publik-forum.de
- die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper
- 4 Wochen für nur 1,00 €
Das gibt es nicht oft: Nach der Urteilsverkündung ermutigte der Richter die Verurteilte mit den Worten: »Sie müssen dieses Urteil tragen wie einen Ehrentitel im Kampf für ein besseres Gesetz.« Zuvor hatte das Landgericht Gießen die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen in zweiter Instanz bestätigt. Vor knapp einem Jahr war sie von sogenannten Abtreibungsgegnern angezeigt und zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro verurteilt worden, weil sie auf ihrer Homepage darüber informiert, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Ihr Name wurde dadurch weithin bekannt, und die Diskussion über den strittigen Paragraphen 219a, der Werbung für Abtreibungen verbietet, entflammte im ganzen Land.
Seither erfährt die Gießener Ärztin viel Unterstützung – allein 1