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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 22/2014
Der Inhalt:

Trierer Streit um Mitarbeiterrechte

vom 21.11.2014
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Das Bistum Trier ist mit einer Klage gegen die Gesamt-Mitarbeitervertretung (Gesamt-MAV) gescheitert. Das Bistum ist der Auffassung, dass die Gesamt-MAV kein Recht habe, mit ihrer Kritik an den Sparbeschlüssen des Bistums per Pressemitteilung an die Öffentlichkeit zu gehen. Polemische Äußerungen und die Preisgabe interner Vorgänge führten zu einer erheb lichen Störung des Betriebsfriedens, heißt es. Das Kirchliche Arbeitsgericht sieht dagegen die Grenzen einer zulässigen Stellungnahme in diesem Fall nicht überschritten. Die Gesamt-MAV habe partnerschaftlich handelnd gegenüber dem Dienstgeber die Interessen der Arbeitnehmer wahrzunehmen. Wenn eine effektive Interessenvertretung dies erfordere, dürfe sie sich unter bestimmten Voraussetzungen auch an die außerbetriebliche Öffentlichkeit wenden. Ob und wann das legitim sei, könnte nur in jedem Einzelfall beurteilt werden, urteilte das Gericht. Das Bistum Trier kündigte an, in Revision zum Kirchlichen Arbeitsgerichtshof in Bonn zu gehen. Man wolle Rechtssicherheit, heißt es.

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