Die Rechte der Gemeinden
Weiterlesen mit Ihrem Digital-Zugang:
Weiterlesen mit Ihrem Digital-Upgrade:
- Ergänzend zu Ihrem Print-Abonnement
- Mehr als 34.000 Artikel auf publik-forum.de frei lesen und vorlesen lassen
- Die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper erhalten
- 4 Wochen kostenlos testen
Jetzt direkt weiterlesen:
- diesen und alle über 34.000 Artikel auf publik-forum.de
- die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper
- 4 Wochen für nur 1,00 €
1. Die Gemeinde, die sich im Namen Jesu versammelt, ist Trägerin der Eucharistiefeier. Ihr ist als örtlicher Kirche das Gedächtnis des Todes und der Auferstehung Christi anvertraut, der Herr ist mitten unter ihr. Die Gemeinde bestimmt, wer sie leitet und der Eucharistiefeier vorsteht. Um die Einheit der Kirche zu wahren, ist die Beauftragung durch den Bischof notwendig.
2. Derzeit werden die Leitung und die Feier der Eucharistie von der Zahl der zölibatären Priester abhängig gemacht. Das ist der falsche Ansatz. Vielmehr muss die Zahl der Vorsteher oder Vorsteherinnen für die Gemeindeleitung und die gemeindliche Eucharistiefeier der Zahl der Gemeinden angepasst werden.
3.Der Priestermangel wird von der Amtskirche durch überholte Zulassungsbestimmungen fü