Sonntagsschutz
vom 05.12.2014
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Die beiden großen Kirchen haben das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts begrüßt, dass eine Ausweitung der Sonntagsarbeit nicht statthaft ist. Das Gericht habe damit einer »uferlosen Freigabe der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen« durch den Landesgesetzgeber zu Recht einen Riegel vorgeschoben, ließ die katholische Deutsche Bischofskonferenz erklären. Für die evangelische Kirche sagte der Präsident des EKD-Kirchenamtes, Hans Ulrich Anke, der Sonn- und Feiertagsschutz sei ein bewährtes Kulturgut, das über den Schutz des Religiösen noch hinausgehe. Es sei für das Zusammenleben der Menschen wichtig, dass es gemeinsame Ruhetage gebe.