Leserbrief
Wählen und abstimmen
Zu: »Grüße vom Volk« (21/21, Seite 18-19)
Abstimmungen versus repräsentative Demokratie? Schade, dass sogar Publik-Forum Zweifel sät. Denn beides ist geboten, das Grundgesetz ist eindeutig: Staatsgewalt des Volkes, »ausgeübt in Wahlen und Abstimmungen« (Art. 20.2). Dieter Kuhn, Hersbruck
Tobias Montag von der Konrad-Adenauer-Stiftung, und damit also ein CDU-Funktionär, müsste es besser wissen mit seiner offensichtlich bewussten Falschaussage, wenn er behauptet, Parlamentarier könnten – im Gegensatz zu Verursachern von Bürgerinitiativen – zur Rechenschaft gezogen werden! So dümmlich kann kein Fachmann sein, als dass er nicht wüsste, wie wenig sich Politik um Wahrheit bemüht, wenn die Sache für die eigene Klientel nachteilig ist! Erinnert sei nur allen anderen voran an den verehrten Herrn Scheuer, der immer wieder von seinem politischen Ende als Minister verschont wurde, weil die Koalition CDU–SPD unwiderruflich beendet wäre, wenn dieser Lobbyist sein Pöstchen hätte abgeben müssen. Gernot Monzen, Schloss Holte