Kann Zwangsarbeit verjähren?
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»Einmal muss Schluss sein«, sagten 1960 viele Kriegsverbrecher. Für sie waren ihre Taten verjährt. »Einmal muss Schluss sein«, sagen jetzt der Deutsche Bundestag und die Firmen, die von 1939 bis 1945 an der Zwangsarbeit von mehr als zehn Millionen Menschen gut verdient haben, und meinen, dass sie mit der Gründung der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft ihren Beitrag zur Abwicklung dieses Unrechts geleistet hätten. Der Bundestag hat entschieden: »Anträge auf Leistungen nach dem Stiftungsgesetz können nicht mehr gestellt werden.« Nach dem 31. Dezemebr 2006 verjährt Zwangsarbeit.
Zwangsarbeit gehörte für die Richter des Nürnberger Gerichtes 1945/46 zu den Verbrechen, die nie verjähren. Und noch heute fragen viele Kritiker: Wie kann den Menschen, die die Folgen der Zwangsarbeit am eigenen Körper spüren, vermittelt werden,