Gebrochenes Beichtgeheimnis
von
Peter Otten
vom 16.06.2012

Das Beichtgeheimnis ist absolut und gilt für katholische wie für evangelische Seelsorger gleichermaßen (Foto: fotolia)
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Petra K. (Name geändert): Wenn ein Priester in der katholischen Kirche seine Schweigepflicht bricht, welche rechtlichen Schritte muss die Erzdiözese einleiten, beziehungsweise was kann ich dann unternehmen?
Peter Otten: Vor knapp einem Jahr sorgte ein Fall im Bistum Essen für Aufsehen. Der Kaplan einer Gemeinde in Oberhausen wurde verdächtigt, das Beichtgeheimnis gebrochen zu haben: Ein junger Mann hatte ihn beim zuständigen Bischof angezeigt. Als dieser keine Reaktion zeigte, schrieb er an die Glaubenskongregation am Heiligen Stuhl im Vatikan. Der sorgte dann dafür, dass mit Ermittlungen begonnen wurden.
Peter Otten studierte katholische Theologie in Bonn und ließ sich am Institut für publizistischen Nachwuchs (ifp) in München journalistisch ausbilden. Er arbeitet für die WDR-Hörfunk-Redaktion »Religion, Kirche und Theologie« sowie für weitere öffentlich-rechtliche Sender als freier Autor. Otten ist ständiger Mitarbeiter von Publik-Forum und lebt in Köln.
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