Aufarbeitung von Missbrauch mangelhaft
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Ende April kam es endlich zu einer Einigung. Die deutschen katholischen Bischöfe und der Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, gaben bekannt, dass sie sich auf verbindliche Standards bei der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs geeinigt hätten. Jede deutsche Diözese richtet eine unabhängige Aufarbeitungskommission ein, bei denen zwingend Missbrauchsüberlebende als Mitarbeiter eingebunden sind. Kommt eine Anfrage oder eine Beschuldigung, dann kann die Kommission Akten einsehen, Verantwortlichkeiten klären sowie Anhörungen und Studien beauftragen. Zwar wurde zu Recht kritisiert, dass die Bischöfe die Mitglieder der Kommissionen benennen dürfen. Aber sie geben doch etwas Kontrolle über die Aufarbeitung aus der Hand.
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