Neuer Vorstoß zur Entflechtung von Staat und Kirche
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Seit mehr als hundert Jahren steht ein unerledigter Verfassungsauftrag im Raum: die Staatsleistungen an die beiden großen Kirchen abzulösen. Diese Zahlungen stammen aus der Zeit, als Staat und Kirche noch nicht getrennt waren, sondern die Kirchen aus den staatlichen Ministerien regiert und von dort mit Zuschüssen für Kirchenleitung, Pfarrbesoldung oder die Pensionskassen bedacht wurden. Es geht also nicht um die Refinanzierung von sozialen oder pädagogischen Diensten, und es hat auch nichts mit der Kirchensteuer zu tun. Die Staatsleistungen, die die Kirchen von den Bundesländern bekommen, stehen ihnen zur freien Verfügung. 2020 werden es 570 Millionen Euro sein. Nach Ansicht der Kirchen sind es Entschädigungszahlungen für Eigentumsverluste während der Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Doch diese Ansicht ist