Interview
»Ich will keine Mauschelei«
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Publik-Forum: Nachdem das Erzbistum Köln auf die Einrede der Verjährung bei einem Missbrauchsfall verzichtet hat, kam es im Sommer zu einem wegweisenden Urteil. Das Erzbistum wurde zu einer Entschädigung von 300 000 Euro verurteilt, weil es seine Aufsichtspflicht verletzt hatte. Ein ähnlicher Fall steht jetzt in Ihrem Bistum an. Aber Ihre Anwälte drohen im Vorfeld damit, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, was dazu führen würde, dass es nicht zu einem Prozess käme. Warum?
Heiner Wilmer: Das Erheben der Einrede auf Verjährung verhindert keine mögliche Klage gegen das Bistum Hildesheim und ist auch nicht vorab durch das Gericht zu prüfen. Mit der Einrede der Verjährung wahrt das Bistum Hildesheim seine Rechte als Prozesspartei in der Zivilpr