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Interview
»Ich will keine Mauschelei«

Das Kölner Landgerichts hat im Sommer das Erzbistum Köln zu 300 000 Euro Schadensersatz in einem Fall des besonders schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt. Nun kommt es in Hildesheim vermutlich zu einem ähnlichen Prozess. Bischof Heiner Wilmer erklärt im Interview, warum er gegen eine außergerichtliche Einigung ist.
vom 02.10.2023
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Heiner Wilmer: »Das Leid der Betroffenen lässt sich mit keinem Geld der Welt das Leid aufwiegen« (Foto: pa/Moritz Frankenberg)
Heiner Wilmer: »Das Leid der Betroffenen lässt sich mit keinem Geld der Welt das Leid aufwiegen« (Foto: pa/Moritz Frankenberg)

Publik-Forum: Nachdem das Erzbistum Köln auf die Einrede der Verjährung bei einem Missbrauchsfall verzichtet hat, kam es im Sommer zu einem wegweisenden Urteil. Das Erzbistum wurde zu einer Entschädigung von 300 000 Euro verurteilt, weil es seine Aufsichtspflicht verletzt hatte. Ein ähnlicher Fall steht jetzt in Ihrem Bistum an. Aber Ihre Anwälte drohen im Vorfeld damit, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, was dazu führen würde, dass es nicht zu einem Prozess käme. Warum?

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