Kirchenasyl im Visier des Staates
Das Kirchenasyl ist eine Erfolgsgeschichte. In rund neunzig Prozent der Fälle haben Flüchtlinge durch das ihnen gewährte Asyl in evangelischen oder katholischen Gotteshäusern und die in dieser Zeit erfolgte Klärung ihrer Situation einen rechtlich abgesicherten Status in Deutschland erhalten.
Das bedeutet, dass der Staat in Gestalt der Ausländerbehörden seinen rechtsstaatlichen Verpflichtungen augenscheinlich nicht nachkommt. Er muss vielmehr zu einer gründlichen und humanitären Prüfung jedes Einzelfalls gedrängt werden – durch eine Maßnahme, die zwar den gesetzlichen Bestimmungen zuwiderläuft, aber in »Härtenfällen« humanitären Schutz gewährt. Das gehört, nimmt man die Gründungsurkunde des Christentums ernst, zu den ureigenen Pflichten jedes Christen. Darauf weisen jetzt auch Bischöfe und Kirchenpräsidenten hin. Zum Beispiel Volker Jung von der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.
Umso schlimmer ist es, dass Christen, die sich für Flüchtlinge einsetzen, von ihren eigenen Glaubensschwestern und -brüdern massiv bedrängt, ja diskreditiert werden. Etwa in Gestalt des CDU-Innenministers Thomas de Maizière und anderer Politiker, deren Partei auch noch das C im Namen trägt. In einem Gespräch mit katholischen Bischöfen soll der Minister klar zum Ausdruck gebracht haben, dass er das Kirchenasyl »prinzipiell und fundamental« ablehne. Ihn stört, dass die Zahl der Kirchenasyle inzwischen deutlich zugenommen hat. Geschätzt wird, dass derzeit rund 500 Menschen hierzulande ohne legalen Aufenthaltsstatus in Kirchen ausharren.
Das aber heißt: Thomas de Maizière will nicht, dass Menschen in den Kirchengemeinden dem Staat ins Handwerk pfuschen. Er fordert Rechtsgehorsam ein und offenbart damit ein überholtes Obrigkeitsdenken. Dass das Kirchenasyl bessere rechtsstaatliche Lösungen für verzweifelte Menschen erreicht, interessiert den Minister augenscheinlich nicht. Er will schlicht abschieben, die Bürokratie soll laufen. Dass inzwischen vielfach auch Menschen aus gutbürgerlichen und eher konservativen Kreisen dem Staat aus Gründen der Humanität und des Lebenschutzes in die Parade fahren, ärgert vor allem jene, die das Problem am liebsten schnell vom Tisch haben wollen.
Die Kirchen haben immer gesagt, dass sie das Kirchenasyl als Notmaßnahme für Menschen in einer besonderen Notsituation betrachten. Es werde nur gewährt, »wenn jemand trotz aller staatlichen Gesetze und Hilfen von Abschiebung, menschenunwürdigen Umständen und Lebensgefahr bedroht ist«, wies der Ratsvorsitzende der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, Ralf Meister, die Kritik de Maizières zurück. Das Kirchenasyl wende sich nicht gegen den Rechtsstaat, sondern erinnere diesen an das grundgesetzlich verankerte Recht eines jeden Menschen auf Anerkennung seiner Menschenwürde, Freiheit und körperlichen Unversehrtheit.
Doch der Staat will die Kirchen jetzt noch stärker in die Ecke der Gesetzesbrecher rücken. Indem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Menschen im Kirchenasyl kurzerhand als untergetaucht einstuft, wird deren sogenannte Überstellungsfrist in jene Länder, in denen sie zuerst europäischen Boden betreten haben und wo sie gemäß der Dublin-III-Bestimmungen Asyl beantragen müssen, von bisher sechs auf dann achtzehn Monate verlängert. Verwiesen wird darauf, dass den Menschen durch die Rückführung in diese Länder keine Verfolgungssituation drohe.
Doch genau dies bestreitet die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche. Auch innerhalb der EU komme es zahlreichen unabhängigen Berichten zufolge regelmäßig zu Menschenrechtsverletzungen. So führten Abschiebungen etwa nach Bulgarien, Ungarn oder Italien in menschenunwürdige Zustände und hätten Familientrennungen, Obdachlosigkeit und Kettenabschiebungen zur Folge.
Und untergetaucht sind die Menschen im Kirchenasyl mitnichten. Denn die Behörden wissen stets um ihren Aufenthalt. Mit der bisherigen Duldung aber soll es wohl künftig vorbei sein. Das ist die eigentliche »Kriegserklärung« des Staates an die Kirchen. Wenn dann gar die polizeiliche Auflösung des stets gewaltfreien Kirchenasyls in Kirchengebäuden folgen würde, wäre dies – wie hier und da bereits geschehen – ein Tabubruch sondergleichen. Der geheiligte Schutzraum der Kirche würde verletzt – durch christliche Politiker!
