Mit Gott Staat machen?
»Jahrtausendelang sind Staat und Gott eine enge Verbindung eingegangen. Die sakrale Legitimation staatlicher Herrschaft war dominant, nicht die moderne und uns heute so geläufige Trennung von Politik und Religion. Man machte also wortwörtlich mit Gott Staat. Diese enge Verwobenheit von weltlich und geistlich, von Staat und Kirche, von Herrschaft und Heil hat viele Gesichter und viele Facetten (...)
Bis in die Frühe Neuzeit hinein verstanden oder gerierten sich die Könige und Fürsten als von Gott auserwählt – und mit besonderen Gaben ausgestattet. Berühmt geworden ist die etwa in England und Frankreich obwaltende Vorstellung, die gesalbten Könige könnten kraft übernatürlicher Fähigkeiten Kranke durch Handauflegen heilen: Das ist das vielzitierte Berührungsritual der sogenannten rois thaumaturges (Marc Bloch), also der heilkräftigen Könige.
Auch wenn solche Vorstellungen bald Opfer des aufgeklärten Zeitalters wurden, begannen doch noch in der Epoche des Konstitutionalismus, also im 19. Jahrhundert, die einschlägigen Verfassungsurkunden mit einer Berufung auf das Gottesgnadentum: »Maximilian Joseph, von Gottes Gnaden König von Baiern« heißt es dort etwa, oder »Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg«. Zutreffend hat man übrigens bemerkt, dass diese Bezugnahmen weniger dem Lobe Gottes als der Abwehr von Demokratie und Volkssouveränität gedient hätten.
Damit sind die entscheidenden Stichwörter gefallen. Denn mit der Aufklärung und dem Siegeszug des freiheitlichen Verfassungsstaates findet die so traditionsreiche Vorstellung göttlicher oder sakraler Herrschaftslegitimation mit der Folge einer engen institutionellen Verknüpfung von Staat und Kirche, Politik und Religion ihr definitives Ende. Die bis heute strahlenden Urbilder dieser Begründung eines neuen Staatstypus sind die Verfassungsdokumente, die aus der amerikanischen und Französischen Revolution gegen Ende des 18. Jahrhunderts hervorgegangen sind. Hier stellt sich die Legitimation staatlicher Herrschaft auf eine neue und ganz andere Grundlage. Es ist der Gedanke, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, wie es unser Grundgesetz in Artikel 20, Absatz 2 formuliert (...)
Mit (...) der Legitimation staatlicher Gewalt aus dem Gedanken der Volkssouveränität und der Gewährleistung umfassender Religionsfreiheit ist der säkulare Staat aus der Taufe gehoben (...)
Doch beim säkularen Staat handelt es sich keineswegs um ein antireligiöses Projekt. Der freiheitliche Verfassungsstaat versteht sich nicht als Gegner oder Widerpart des Glaubens, sondern bietet diesem eine Plattform. Religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates und kraftvolle Religiosität in der Gesellschaft schließen sich keineswegs aus (...)
Dem freiheitlichen Verfassungsstaat aber bleibt der Rückgriff auf eine religiöse oder sakrale Begründung versagt. Er weist die Religion nicht mit Abscheu von sich, ordnet sie aber der Sphäre der Gesellschaft zu (...)
Zusammengefasst: In einer freiheitlichen Verfassung kann der Staat nicht mit Gott Staat machen. Er muss religiös-weltanschauliche Enthaltsamkeit üben. Aber den Bürgern dieses Staates ist alle Freiheit gegeben, sich religiös und weltanschaulich zu betätigen und ihre entsprechenden Überzeugungen kraftvoll in den politischen und gesellschaftlichen Diskurs einzubringen.«
Auf Publik-Forum.de und in In der nächsten Ausgabe von Publik-Forum (erscheint am 27. Juli 2018) antwortet Dreier der langjährige Bundestagspräsident und Leiter des Politischen Clubs der Evangelischen Akademie Tutzing, Wolfgang Thierse. Der Mitherausgeber von Publik-Forum sagt: »Mit Gott darf man keine Herrschaft begründen. Aber die Freiheit schon!«
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