Sollen Mitarbeiter der Diakonie streiken?
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Soll Streik bei der Kirche erlaubt sein? JA, sagt Eva Kerkemeier:
JA, KIRCHLICHEN MITARBEITERIN STEHT EIN STREIKRECHT GENAUSO ZU wie allen anderen Beschäftigten. Im Zweifel können nur dadurch zuverlässige und menschengerechte Einkommens- und Arbeitsbedingungen durchgesetzt und festgeschrieben werden.
Die Frage nach Streik und Tarifverträgen für kirchliche Beschäftigte ist längst nicht mehr nur eine juristische, sondern im gleichen Maße eine politische und moralische. Wie lange wollen die Kirchen in Deutschland auf Sonderrechten gegenüber ihren Beschäftigten beharren, die europaweit ihresgleichen suchen? Die Kirchen legen fest, welchen Glauben sie vertreten möchten; aber was hat eine hoch stilisierte Debatte um die Religionsfreiheit in Arbeitsbeziehungen zu Krankenschwestern, Ärzten, Verwaltungsangestellten oder Hilfskräft