Streik bei Kirchens
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Die Gewerkschaft ver.di hatte im Jahr 2009 zu Streiks in diakonischen Einrichtungen aufgerufen. Den Aufrufen waren nicht viele Mitarbeiter gefolgt, aber einige eben doch. Anlass für die evangelische Kirche von Westfalen, zusammen mit der Hannoverschen Landeskirche und ihren Diakonieverbänden gegen ver.di zu klagen. Die Arbeitsgerichte sollten ver.di das Aufrufen zu Streiks in kirchlichen Einrichtungen verbieten. Denn das kirchliche Arbeitsrecht schlösse nach Lesart der Diakonie- und Kirchenleitungen den Streik aus.
In der ersten Instanz bekam die Kirche Recht. Das Arbeitsgericht in Bielefeld bestätigte die herrschende Meinung unter den Staats- und Kirchenrechtlern. Nicht aber die zweite Instanz, das Arbeitsgericht Hamm. Das erklärte, ein pauschales Streikverbot für ihre Mitarbeiter könne die Kirche nicht in Anspruch nehmen.