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Streik bei Kirchens

ver.di spricht von einem Erdbeben. Denn bisher haben die Gerichte bei Arbeitskonflikten fast immer das Sonderrecht der Kirchen gestärkt. Jetzt zeigt ein Urteil ihnen die Grenzen auf.
von Christoph Fleischmann vom 14.01.2011
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Die Gewerkschaft ver.di hatte im Jahr 2009 zu Streiks in diakonischen Einrichtungen aufgerufen. Den Aufrufen waren nicht viele Mitarbeiter gefolgt, aber einige eben doch. Anlass für die evangelische Kirche von Westfalen, zusammen mit der Hannoverschen Landeskirche und ihren Diakonieverbänden gegen ver.di zu klagen. Die Arbeitsgerichte sollten ver.di das Aufrufen zu Streiks in kirchlichen Einrichtungen verbieten. Denn das kirchliche Arbeitsrecht schlösse nach Lesart der Diakonie- und Kirchenleitungen den Streik aus.

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