Sexueller Missbrauch
Vertrauens-Missbrauch
von
Christoph Fleischmann
vom 24.02.2023
Gesteht routiniert Fehler ein: Bischof Stephan Ackermann im Saarbrücker Landgericht (Foto: pa/BeckerBredel)
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Ein Jahr und acht Monate Gefängnis zur Bewährung, ausgesetzt auf vier Jahre, und eine Geldstrafe von 2500 Euro. Diese Strafe hat das Landgericht Saarbrücken gegen einen Priester des Bistums Trier ausgesprochen: wegen der sexuellen Nötigung eines zur Tatzeit 1997 14jährigen Jungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Besondere: Der Junge von damals ist inzwischen selber Priester im Bistum Trier und galt lange als Freund und Unterstützer des angeklagten Pfarrers, gegen den schon länger Missbrauchsvorwürfe laut wurden.
Der Richter machte in seiner Urteilsbegründung klar, dass spät vorgebrachte Missbrauchsanschuldigungen nicht per se unglaubwürdig seien. Ein Zögern s
Datum der Erstveröffentlichung: 24.02.2023
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