Kirche und Geld
Wenn’s ums Geld geht, entscheidet der Bischof
Synodale Räte, von denen mindestens die Hälfte der Mitglieder gewählt ist, sollen in den deutschen Diözesen nicht nur für die pastoralen Schwerpunkte, sondern auch für die Finanzplanung zuständig sein. So steht es in einem Vorschlag, über den der Synodale Weg noch abstimmen muss. Diese Räte sollen verhindern, dass ein Bischof nach unverbindlicher Anhörung von Beratergremien einfach »durchregieren« kann. Im Fall eines Konfliktes zwischen Bischof und Rat ist ein Schlichtungsverfahren vorgesehen. Wirksam würden solche Räte – vorausgesetzt, dass sie von der synodalen Vollversammlung beschlossen werden – aber erst dann, wenn ein Bischof sich freiwillig an die Beschlüsse der Versammlung bindet.
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