Das Kopftuch gehört zu Deutschland
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Ich begrüße das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten Kopftuchurteil aus dem Jahre 2003. Seit Jahren ist es mir ein Anliegen, mich für die Einstellung von kopftuchtragenden muslimischen Lehrerinnen und anderen Bediensteten im öffentlichen Dienst einzusetzen. Die Korrektur des vorherigen Urteils zu religiösen Symbolen im öffentlichen Dienst stellt einen Schritt in die richtige Richtung dar, wenn es um das friedliche Zusammenleben unserer bundesdeutschen Bevölkerung geht.
Es verwundert niemanden, dass das vorherige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot in den Hoch-Zeiten der Islamfeindlichkeit gefällt worden ist. Im Jahr 2003 nämlich hatte das Gericht noch zugelassen, dass die einzelnen Bundesländer »Kopftuch-Sperrgesetze« für den Schuldienst erlassen durf