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Pro und Contra
Demokratie fördern per Gesetz?

Die Ampel-Regierung streitet über das geplante Demokratiefördergesetz. Ein nötiger Schritt oder ein Angriff auf die Meinungsfreiheit? Stimmen Sie ab und diskutieren Sie mit bei unserem Pro & Contra.
vom 20.02.2024
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Nana Gerritzen: Ja!

Seit Wochen gehen Hunderttausende auf die Straße – für Demokratie, gegen Rechtsextremismus. Diese starke Zivilgesellschaft darf nicht alleingelassen werden. Die oft und zu Recht geforderte politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung mit den Extremisten und denen, die sie wählen, bedeutet genau das, was die Ampel-Regierung unter dem sperrigen Begriff »Demokratiefördergesetz« im Koalitionsvertrag verankert hat: Demokratiearbeit verbindlich zu fördern.

Dieser Artikel stammt aus Publik-Forum 4/2024 vom 23.02.2024, Seite 8
Demokratie schützen!
Demokratie schützen!
Aber wie?
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Der Gedanke ist es, Vereinen und Initiativen, die Bildungsarbeit leisten, die Menschen beim Ausstieg aus extremistischen Gruppierungen unterstützen, dauerhafte Zusagen machen zu können. Oft werden diese Organisationen heute schon gefördert, allerdings müssen sie und ihre Mitarbeitenden jedes Jahr um die weitere Finanzierung bangen. Hier braucht es mehr Planungssicherheit. Die Demokratiearbeit muss aus der ewigen Erst-Projektphase herausgeholt werden. Diese langfristige Absicherung von Demokratieförderung war auch eine der Empfehlungen des Untersuchungsausschusses, den der Bundestag nach der Aufdeckung der Morde des NSU einsetzte. Zudem soll die Zielgruppe der geförderten Projekte erweitert werden. Bisher wurden vor allem Initiativen unterstützt, die sich der Demokratiebildung junger Menschen widmen. Künftig soll die Förderung altersunabhängig erfolgen.

Der Vorwurf, Grüne und SPD wollten mit dem Gesetz eine bestimmte Gesinnung staatlich verordnen und die eigene – möglicherweise linksextreme – Klientel stärken, ist so grotesk wie entlarvend. Für die Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit aufzustehen, ist nicht Linken oder gar Linksextremen vorbehalten. Gerade zeigt sich, dass viele das auch so sehen.

Die Menschen, die landauf und landab gegen Rechtsextremismus demonstrieren, sind Menschen aller Alters- und Gesellschaftsschichten, aller Einkommensklassen. Sie wählen sicher sehr unterschiedliche Parteien. In zwei Dingen aber sind sie sich einig: Sie wollen die Demokratie erhalten. Und sie lehnen Strömungen ab, die viele ihrer Mitmenschen entwerten wollen.

Die aktuell über das Bundesprogramm »Demokratie leben« geförderten Projekte sind öffentlich im Internet einsehbar. Die »Bildungsstätte Anne Frank« und das Projekt »HateAid«, das sich gegen Hass im Netz stark macht, sind darunter. Die Antifa ist nicht gelistet.

Die Ampel hat das Demokratiefördergesetz zu Recht in ihren Koalitionsvertrag geschrieben. Auch mit Blick auf die Wahlprognosen für Thüringen, Sachsen und Brandenburg täte sie gut daran, Demokratieförderung langfristig abzusichern.

Constantin Wißmann: Nein!

Bei George Orwell war das »Ministerium für Wahrheit« für Propaganda zuständig, das »Ministerium für Frieden« kümmerte sich um den Krieg. Ähnlich verhält es sich mit dem »Demokratiefördergesetz«. Denn hinter dem wohlklingenden Namen verbirgt sich ein Angriff auf einen Wesenskern der Demokratie: die Meinungsfreiheit. Die Philosophen der Aufklärung haben erkannt, dass Demokratie ohne Meinungsfreiheit nicht zu haben ist. Der gerade gefeierte Immanuel Kant erkor »Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen« zum Wahlspruch der Bewegung. Wer sich das nicht traut, so Kant, bleibt unmündig.

Mit dem Gesetz aber spricht die Regierung den Bürgerinnen und Bürgern genau das ab: mündig zu sein. Sie will die Menschen vor »gefährlichen« Meinungen schützen. Was gefährlich ist, bestimmt sie selbst. Sie vermittelt den Eindruck, nur sie und die von ihr als förderungswürdig erachteten Einrichtungen seien in der Lage, die Demokratie zu fördern. Die große Masse sei aber weder intellektuell noch moralisch fähig, Desinformation zu erkennen oder Extremisten zu widerstehen. Sie sollte damit am besten gar nicht erst in Berührung kommen.

Das ist zunächst ungeheuer arrogant. Es entspricht aber auch nicht dem Geist der Verfassung. Strafrechtlich relevant sind »Meinungsdelikte« wie etwa Volksverhetzung oder die öffentliche Aufforderung zu Straftaten. Das Grundgesetz geht aber sonst in seinem Schutz der Meinungsfreiheit recht weit. Darunter fallen gerade auch Meinungen, die den Staat oder das Grundgesetz selbst ablehnen oder »verhöhnen« und auch solche, die andere als extremistisch oder rassistisch wahrnehmen. Meinungsfreiheit gibt es, oder es gibt sie nicht. Und sie ist erst dann gegeben, wenn sie auch Meinungen einschließt, die einen abstoßen. Oder wie es das Bundesverfassungsgericht selbst formuliert hat in einem Urteil aus 2018: »Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat.«

Das »Demokratiefördergesetz« will aber explizit hinausgehen über die bestehenden Regelungen, die die Meinungsfreiheit bereits einschränken. Zu Ende gedacht wird so ein Weg frei gemacht, sämtliche oppositionelle Meinungen zu unterdrücken. Es verwundert, dass sich Innenministerin Nancy Faeser und Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesverfassungsschutzes dafür einsetzen. Sie sind die obersten Hüter der Verfassung. Offenbar haben sie diese nicht begriffen.

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Personalaudioinformationstext:   Nana Gerritzen ist Redakteurin im Ressort Politik und Gesellschaft.

Constantin Wißmann ist Redakteur im Ressort Politik und Gesellschaft.
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