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Ceta
Nach der Klage ist vor der Klage

Zwar hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerden gegen das Freihandelsabkommen Ceta abgewiesen. Doch die Proteste gegen den Freihandelspakt zwischen der EU und Kanada waren und sind nicht vergebens.
von Barbara Tambour vom 26.03.2022
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Hatten zumindest teilweisen Erfolg: Die Proteste gegen die Freihandelsabkommen Ceta und TTIP – hier in Stuttgart im Jahr 2016 (Foto: PA/DPA/Silas Stein)
Hatten zumindest teilweisen Erfolg: Die Proteste gegen die Freihandelsabkommen Ceta und TTIP – hier in Stuttgart im Jahr 2016 (Foto: PA/DPA/Silas Stein)

Die Verfassungsbeschwerden gegen Ceta, das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, wurden abgewiesen. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat viele Menschen enttäuscht. In den Jahren 2015 und 2016 waren in Deutschland Hunderttausende auf die Straße gegangen und hatten gegen Ceta und den Schwesterpakt TTIP mit den USA protestiert. Mehr als 190 000 Menschen hatten die Verfassungsbeschwerde von Foodwatch, Campact und Mehr Demokratie und die der Lüdenscheider Musiklehrerin Marianne Grimmenstein unterstützt. War aller Protest vergebens? Nein.

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