Ceta
Nach der Klage ist vor der Klage
von
Barbara Tambour
vom 26.03.2022
Hatten zumindest teilweisen Erfolg: Die Proteste gegen die Freihandelsabkommen Ceta und TTIP – hier in Stuttgart im Jahr 2016 (Foto: PA/DPA/Silas Stein)
Sie haben bereits ein Digital-Abo? Hier anmelden
Weiterlesen mit Ihrem Digital-Zugang:
Sie haben noch kein Digital-Abonnent? Jetzt für 0,00 € testen
Weiterlesen mit Ihrem Digital-Upgrade:
Digital-Zugang für »Publik-Forum«-Print-Abonnenten
- Ergänzend zu Ihrem Print-Abonnement
- Mehr als 34.000 Artikel auf publik-forum.de frei lesen und vorlesen lassen
- Die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper erhalten
- 4 Wochen kostenlos testen
Sie sind kein Print-Abonnent? Jetzt gratis testen
Jetzt direkt weiterlesen:
Digital-Zugang
- diesen und alle über 34.000 Artikel auf publik-forum.de
- die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper
- 4 Wochen für nur 1,00 €
Sie sind bereits Digital-Abonnent? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Digital-Abo? Hier anmelden
4 Wochen freier Zugang zu allen
PF+ Artikeln inklusive E-Paper
ergänzend zu Ihrem Print-Abo
Sie haben bereits ein Digital-Abo? Hier anmelden
Die Verfassungsbeschwerden gegen Ceta, das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, wurden abgewiesen. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat viele Menschen enttäuscht. In den Jahren 2015 und 2016 waren in Deutschland Hunderttausende auf die Straße gegangen und hatten gegen Ceta und den Schwesterpakt TTIP mit den USA protestiert. Mehr als 190 000 Menschen hatten die Verfassungsbeschwerde von Foodwatch, Campact und Mehr Demokratie und die der Lüdenscheider Musiklehrerin Marianne Grimmenstein unterstützt. War aller Protest vergebens? Nein.
Denn einen Erfolg hatten sie: Die umstrittenen privaten Schiedsgerichte mit Klageprivilegien
Kommentare und Leserbriefe