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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 9/2019
Der Inhalt:

Impfpflicht für Kinder einführen?

Knapp 300 Menschen sind seit Jahresbeginn in Deutschland an den Masern erkrankt. Weil es dabei immer wieder zu Komplikationen oder sogar zu einer tödlichen Hirnerkrankung kommt, fordert Gesundheitsminister Jens Spahn eine gesetzliche Impfpflicht für Kinder. Ist das sinnvoll? Uns interessiert Ihre Meinung! Argumente? Finden Sie in diesem Pro und Contra
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Sollte es künftig eine Impfpflicht für Kinder geben? Der Kinderarzt Thomas Fischbach (links) sagt: »Ja!« Die Grünen-Politikerin Kordula Schulz-Asche meint: »Nein!« (Fotos: Pressefoto BVKJ; Pressefoto/Kaminski)
Sollte es künftig eine Impfpflicht für Kinder geben? Der Kinderarzt Thomas Fischbach (links) sagt: »Ja!« Die Grünen-Politikerin Kordula Schulz-Asche meint: »Nein!« (Fotos: Pressefoto BVKJ; Pressefoto/Kaminski)
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Thomas Fischbach: »Ja! Denn an Masern sterben Menschen«

»Brandenburg hat als erstes Bundesland die Masern-Impfpflicht für Kinder eingeführt. Das ist gut und richtig. Ich wünsche mir die gesetzliche Masern-Impfpflicht für ganz Deutschland. Als Kinderarzt ist mir bewusst, dass die Impfpflicht ein staatlicher Eingriff in die individuelle Freiheit ist und nur als letzter Ausweg gerechtfertigt ist. Im Fall der Masernimpfung haben jedoch alle Appelle und Aufklärungskampagnen nicht geholfen. Rund 94 Prozent aller Kinder in Deutschland sind bei Schuleintritt gegen Masern geimpft. An dieser Zahl ändert sich seit Jahren nichts. 94 Prozent reichen nicht au

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Christiane Hesse 03.06.2019:
In der UAW-Datenbank des Paul-Ehrlich-Instituts sind 15 Todesfälle NACH MASERNIMPFUNG registriert - die Dunkelziffer bei den Meldungen wird offiziell zwischen 20 und 95% geschätzt. Im Bundesgesundheitsblatt (hrsg. von RKI, PEI, BZgA, DIMDI und BfArM) heißt es:

"Da die Untererfassung der Meldungen von Impfkomplikationen nicht bekannt oder abzuschätzen ist und keine Daten zu verabreichten Impfungen als Nenner vorliegen, kann keine Aussage über die Häufigkeit bestimmter unerwünschter Reaktionen gemacht werden." (Bundesgesundheitsblatt, Dez. 2004, S. 1161)

Das Bundessozialgericht (BSG) forderte 2005 für die Feststellung der Impfstoff-Sicherheit eine Nutzen-Lasten-Analyse in dem Urteil BSG B 9a/9 VJ 2/04 R vom 20.07.2005. Diese Forderung des BSG ist bis heute (2019), also nach 15 Jahren, immer noch nicht erfüllt. Warum nicht?

Und wie kann man auf dieser Grundlage Eltern zwingen, ihr Kind impfen zu lassen und ihnen anderenfalls ein hohes Bußgeld androhen?

Gruß Christiane Hesse

Christof Bretscher 14.05.2019, 21:21 Uhr:
Ein genereller Zwang zu medizinischen Maßnahmen ist nicht gerechtfertigt.
Ein genereller Zwang zur Vorbeugung oder Behandlung von ansteckenden Krankheiten, gegen die eine wirksame Impfung oder effektive Behandlung existiert, ist ebenfalls nicht gerechtfertigt. Aktuell diskutiert sind Masern, gegen die sich jeder Erwachsene per Impfung entweder schützen kann oder seinen Impfstatus per Blutuntersuchung überprüfen kann. Die Allgemeinheit ist also nicht gefährdet. Geimpfte Kinder sind ebenfalls nicht durch Ansteckung gefährdet, nur Ungeimpfte. Diese können im Erkrankungsfall nur Nichtgeimpfte anstecken. Also ist eine Quarantäne die geeignete Maßnahme für erkrankte und auch für nichterkrankte ungeimpfte Kinder (Inkubationszeit) zur Verhinderung einer Weiterverbreitung. Die Eltern müssen die Quarantäne dann auch verantworten. Sehr heilsam für sie.
Todesfälle durch Masern in D sind äußerst gering. im Vergleich: An Grippe sterben Tausend(e) jährlich.

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