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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 10/2017
Der Inhalt:

Immer wieder sonntags …

vom 26.05.2017
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit einem neuen Urteil den Sonntagsschutz gestärkt und den Bestrebungen des Handelsverbandes, mehr verkaufsoffene Sonntage zu erreichen, eine Absage erteilt. Die Richter stellten klar: Für die Erlaubnis zur Ladenöffnung an einem Sonn- oder Feiertag »reicht das alleinige Umsatz- und Erwerbsinteresse der Handelsbetriebe und das Shoppinginteresse der Kundschaft nicht aus«. Vorausgegangen war eine Klage der Gewerkschaft ver.di gegen die Stadt Worms. Während Vertreter von Kirchen und Gewerkschaften das Urteil begrüßten, warf Stefan Genth, Chef des Handelsverbands Deutschland (HDE), ihnen vor, sie stellten sich »gegen den Handel, gegen die Städte und letztlich auch gegen die Beschäftigten«. Der HDE will erreichen, dass an zehn Sonntagen die Geschäfte öffnen dürfen. »Wir brauchen diese besonderen Sonntage für besondere Impulse.« Man wolle den Streit bis zum Bundesverfassungsgericht austragen.

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