Ungeplante Schwangerschaft
Der Weg zur eigenen Entscheidung
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Es ist ein Samstag im Hochsommer, als Rebecca den positiven Test in der Hand hält. Erst kann sie nicht glauben, dass ihr das passiert. Sie hat die Dinge gerne unter Kontrolle und ist eigentlich zu gut organisiert für so einen vermeidbaren Fehler. Sie geht zum Supermarkt und kauft sich einen zweiten Test. Es bleibt dabei: Sie ist schwanger und will es nicht sein.
Als Erstes ruft sie ihre Mutter an, dann ihren Partner, mit dem sie seit ein paar Wochen zusammen ist. Am Telefon wird er wütend und macht ihr Vorwürfe. Da legt sie auf, und ihre Entscheidung steht fest. Sie wird die Schwangerschaft beenden. Jetzt gibt es einiges zu tun. Was genau, steht im Gesetz, im Strafgesetzbuch, Paragraf 218: Sie muss zur Schwangerschaftskonfliktberatung und danach drei Tage warten. Erst dann kann eine Ärztin oder
Hanspeter Schladt 13.09.2024:
Als Vorsitzender von Frauenwürde Neuwied darf ich Judith Bauer zu dem fundierten Beitrag gratulieren. Die beschriebenen Bewertungen der Betroffenen erleben unsere Beraterinnen jede Woche. Die Beraterinnen berichten von großer Unsicherheit und Befürchtungen hinsichtlich dessen, was die Frauen und Mädchen bei der »Zwangsberatung« erwartet. Soll hier vielleicht abgewogen werden, ob die Gründe für den Schwangerschaftskonflikt ausreichen? Werden sie bewertet? Muss die Frau befürchten, dass die Beraterin versucht, sie zur »Umkehr« zu bewegen oder ihre Schuldgefühle zu verdoppeln? Werden ihr moralische Vorhaltungen gemacht? Unsere Beraterinnen halten die bisherige Art der Beratung durchaus für sinnvoll und hilfreich, wie ihnen vielfach von Klientinnen nach der Beratung bestätigt wird. Nur müsste man ihnen die angesprochenen Ängste bereits bei der Anmeldung nehmen, klarstellen, dass es um eine Hilfestellung geht, und klar kommunizieren, dass ihnen der Beratungsschein zusteht – ohne Wenn und Aber.