Pro und Contra
Soll bei der Organspende die Widerspruchslösung gelten?
Karl-Josef Laumann: Ja!
Mehr als 8300 Menschen warten in Deutschland aktuell auf eine Organspende. Im vergangenen Jahr wurden hierzulande nur 2662 Organe gespendet. Unser Ziel muss daher die Steigerung von Organspenden sein. Dazu kann die Widerspruchslösung beitragen.
Wenn ein Mensch die Frage, ob er nach seinem Lebensende Organe spenden würde, mit einem klaren »Nein« beantwortet, ist das völlig legitim und nicht zu kritisieren. Das Problem, das hinter den niedrigen Organspendenzahlen in Deutschland steckt, ist aber nicht die grundsätzliche Ablehnung. Schließlich zeigen repräsentative Befragungen, dass 84 Prozent der Bevölkerung der Organspende positiv gegenüberstehen. Die meisten Menschen dokumentieren ihre Spendenbereitschaft leider nicht. Das ist aber aktuell nötig, um die Situation für die Menschen, die auf eine lebensrettende Organspende warten, zu verbessern.
Mit Einführung der Widerspruchslösung müssten stattdessen diejenigen, die nicht spenden möchten, aktiv werden. Auch bei dieser Lösung bleibt die Entscheidung für oder gegen Organspende jedem selbst überlassen. Der große Unterschied ist, dass bei der Widerspruchslösung die Organspende, also die Option, die Menschenleben rettet, vom Sonder- zum Normalfall wird.
Die Erfahrungen unserer europäischen Nachbarn und des Großteils der Partner aus dem Eurotransplant-Verbund zeigen, dass die Einführung der Widerspruchslösung zu mehr Organspenden führt. Als Teil des Eurotransplant-Verbunds, in dem Organspenden aus acht Staaten an passende Empfängerinnen und Empfänger vermittelt werden, bekommen wir seit Jahren mehr Spenden, als von uns einfließen. Wir profitieren indirekt von der Widerspruchslösung in anderen Ländern, aber sperren uns bislang davor, von ihnen zu lernen.
Im Jahr 2020 ist die Einführung der Widerspruchslösung im Bundestag gescheitert. Stattdessen wurde ein Gesetz eingeführt, das auf stärkere Aufklärung setzt – ohne Erfolg: Fatalerweise sind die Spenden in den vergangenen Jahren sogar zurückgegangen. Das ist kein haltbarer Zustand. Damit der Bundestag sich noch mal mit der Frage beschäftigt, hat Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit Baden-Württemberg und Hessen einen entsprechenden Vorstoß im Bundesrat eingebracht.
Da mit der Einführung der Widerspruchslösung sehr wahrscheinlich mehr Menschenleben gerettet werden würden sowie die zermürbende Wartezeit verkürzt würde, kann ich nur hoffen, dass wir Erfolg haben werden, den politischen Entscheidungsprozess des Bundestags wieder zu eröffnen.
Andreas Lob-Hüdepohl: Nein!
Die mehrfach vom Bundestag abgelehnte »Widerspruchslösung« soll der dramatisch niedrigen Zahl von Organtransplantationen in Deutschland abhelfen – was für ein Täuschungsmanöver! Die eigentlichen Ursachen für diesen Missstand liegen vor allem in den strukturellen Defiziten des Gesundheitswesens.
Zum Beispiel in der völlig unzureichenden Vergütung der Ärzte für die Ansprache und Aufklärung potenzieller Spender. Oder in der unzureichenden Finanzierung der Organentnahme, die für Krankenhäuser oft unwirtschaftlich ist; in der mangelnden Freistellung von Transplantationsbeauftragten in den Kliniken. Oder schlicht beim fehlenden Spendenregister, in dem alle Spendenbereiten registriert sind und deshalb im Bedarfsfall rasch und eindeutig identifiziert werden können, ohne dass im Portemonnaie nach einem Organspendeausweis gekramt werden müsste.
Diese Defizite sind lange bekannt. Deshalb zieht das 2019 vom Bundestag beschlossene »Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende« entsprechende Konsequenzen: verbindliche Freistellung und Finanzierung von Transplantationsbeauftragten; höhere Vergütung für die Entnahmekrankenhäuser. Und die flächendeckende Bereitstellung »neurologischer Konsiliardienste«, die den Hirntod eines Patienten und damit die medizinische Voraussetzung für eine Organentnahme feststellen.
Noch etwas ganz anderes muss bedacht werden: Eine postmortale Organspende wird keinem Leichnam entnommen. Noch existiert das Lebewesen. Zwar sind nach dem Eintreten des Hirntodes alle Hirnfunktionen, die für das Weiterleben entscheidend sind, unwiderruflich erloschen. Alle auf Heilung zielenden Therapieversuche wären absolut zwecklos. Dennoch können Herztätigkeit und Blutkreislauf aufrechterhalten werden, Organe bleiben durchblutet. Das ist die Voraussetzung, damit Organe entnommen und transplantiert werden können. Damit verbunden sind aber bestimmte medizinische Maßnahmen, die bereits in den Sterbeprozess eingreifen und von den üblichen palliativen Maßnahmen abweichen können.
Die Entscheidung für eine Organspende ist auch eine Entscheidung über den eigenen Sterbeprozess. Im Fall der Fälle tritt die Sorge um einen transplantationsbedürftigen anonymen Dritten in den Vordergrund. Ich weiß das. Ich will es so und habe einen Organspendeausweis. Aber weil eine Organspende den Sterbeprozess beeinflusst, muss sie eine freiwillige Spende bleiben. Ansonsten wäre sie eine Organbereitstellungsverpflichtung, der man umständlich widersprechen müsste.
Karl-Josef Laumann ist
Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen.
Andreas Lob-Hüdepohl ist Professor für Theologie und Sozialethik in Berlin und Mitglied des Deutschen Ethikrates.

