Pro und Contra
Corona-Abgabe für Besserverdienende?
»Wer soll das bezahlen, wer hat so viel Geld?« – diese Liedzeile ist ein Klassiker im Karneval. Der Kölner Jupp Schmitz hat den Titel Mitte des vergangenen Jahrhunderts vertont. Anlass war die Währungsreform. Die Läden waren zwar wieder voll mit Waren, aber keiner hatte genug Geld. Meine Großmutter ließ im Krämerladen anschreiben, mein Großvater hatte einen Deckel in der Dorfkneipe.
In der Corona-Pandemie handelt die Bundesregierung ähnlich. Um die Folgen zu dämpfen, wurden Milliarden Euro neue Schulden aufgenommen. Doch wer soll das bezahlen? Wenn der Zahltag naht, darf die Antwort nicht lauten: soziale Ausgaben kürzen oder Umsatzsteuer erhöhen. Denn dann würden Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner und Geringverdiener die Zeche zahlen.
Um die Schulden zu begleichen, brauchen wir die Hilfe großer Unternehmen und von Menschen, die viel besitzen. Eine einmalige Vermögensabgabe kann helfen, gerne mit einem Freibetrag von mindestens einer Million Euro. Auch selbstbewohnte Häuser und Wohnungen müssen ausgenommen werden. Von einer solchen Abgabe wären laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung weniger als 500 000 Personen in Deutschland betroffen. Jupp Schmitz erlebte 1952 die erste Vermögensabgabe in der jungen Bundesrepublik. Mit ihr wurde der Wiederaufbau finanziert. Im Grundgesetz steht, dass die Bundesregierung zu diesem Mittel greifen darf, wenn es einen außerordentlichen Finanzbedarf gibt. Durch die Corona-Pandemie macht Deutschland Schulden wie noch nie. Wir sind Zeugen einer Ausnahmesituation. Deshalb müssen alle, die mehr haben, auch mehr schultern. Wenn Jupp Schmitz noch lebte, hätte er vielleicht auch darüber ein Lied gesungen.
Gabriel Felbermayr:
Nein, das gefährdet die Wirtschaft
Steuererhöhungen oder Abgaben sind zur Bewältigung der absehbaren Lasten aus der Corona-Krise nicht notwendig. Denn die zu erwartende Neuverschuldung des Bundes beträgt für das Jahr 2020 voraussichtlich 218 Milliarden Euro, wovon 118 Milliarden nach den Regeln der Schuldenbremse über zwanzig Jahre getilgt werden müssen. Dadurch entsteht ein jährlicher Tilgungsbedarf von sechs Milliarden Euro. Angesichts des niedrigen Zinsniveaus ist das verkraftbar.
Allein schon die Ankündigung von Steuererhöhungen würde die Ziele eines Konjunkturprogramms konterkarieren. Eine Vermögenssteuer würde die Investitionen im Land verringern, denn sie setzt auch an der finanziellen Substanz von Unternehmen an. Dies ginge einher mit einem Absinken der langfristigen Wachstumsdynamik unserer Volkswirtschaft, was auf Dauer eine Schwächung der öffentlichen Haushalte bedeuten würde. Nach Ende der Krise müsste mit Eingriffen in die laufenden Haushalte reagiert werden.
Eine Vermögenssteuer ist zudem problematisch, weil sie zu Ausweichreaktionen führen wird. Ihrem Aufkommen stehen Mindereinnahmen durch andere Steuerarten gegenüber. Die Folge wäre ein insgesamt negatives Gesamtsteueraufkommen. Sie stellt somit eine ineffiziente Form der Besteuerung dar. Durch eine einmalige Vermögensabgabe könnten zwar gewisse Ausweichreaktionen vermieden werden, doch bereits die Diskussion über die Einführung einer solchen Abgabe führt zu unerwünschten Reaktionen wie Kapitalflucht oder einer Portfolio-Umschichtung hin zu Anlageformen, die von der Besteuerung ausgenommen sind – was ebenso zu einem negativen Gesamtsteueraufkommen führen dürfte.
Verena Bentele, geboren 1982, ist Präsidentin des Sozialverbandes VdK. Sie war Biathletin und Skilangläuferin. Sie wurde vier Mal Weltmeisterin und war zwölf Mal Paralympics-Siegerin.
Gabriel Felbermayr, geboren 1976, ist Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft.

