Bischöfe
Der Papst macht, was er will
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»Wie eine liebende Mutter.« Mit diesem blumigen Titel war ein Kirchengesetz von Papst Franziskus überschrieben, das er vor fünf Jahren erlassen hat. Damit können Bischöfe zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie zum Beispiel nicht ordentlich mit Missbrauchsbeschuldigungen umgehen oder anderweitig ihrem Amt nicht gerecht werden. Endlich klare Regeln für Bischofsrücktritte, konnte man damals hoffen.
Inzwischen hat der Papst seine eigenen Normen so gründlich in Misskredit gebracht, wie das kein anderer könnte: Indem er bei Rücktrittsangeboten so entscheidet, dass sich alle verwundert die Augen reiben. Die Angebote deutscher Bischöfe hat er nach viel zu langem Warten alle abgelehnt, obwohl einigen klare Verstöße gegen kirchenrechtliche Normen in der Behandlung von Missbrauchsfällen vorgeworfen