Schwangerschaftsabbruch
Raus aus dem Strafrecht
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Die Bundesregierung wagt eine Neuregelung der Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch – gut so. Sie sollte endlich dafür sorgen, dass ungewollt Schwangere nicht mehr kriminalisiert werden. Nur, wenn deren Selbstbestimmung im Mittelpunkt steht, kann auch das Recht des sich entwickelnden Lebens angemessen bedacht werden.
Noch sind Schwangerschaftsabbrüche in Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs geregelt. In den meisten Fällen ist eine Abtreibung rechtswidrig, bleibt aber innerhalb der ersten zwölf Wochen und nach einer verpflichtenden Beratung straffrei. Diese vertrackte Lage drückt die Komplexität dessen aus, worum es hier geht: Das Recht der Schwangeren auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung muss abgewogen werden gegen das Recht des entstehenden Lebens. Eine einfache Lösung kann es dafü
Reiner Neises 26.03.2023, 21:18 Uhr:
Die Letzte Generation macht es den Oberbürgermeistern leicht, Deals abzuschließen, weil sie genau wissen, dass der Forderungskatalog vollkommen unrealistisch ist und nichts davon umgesetzt werden wird. Ein Tempolimit wird es nicht geben, solange die Raserpartei FDP in der Bundesregierung ist. Ein dauerhaftes 9-Euro-Ticket ist verkehrspolitscher und klimapolitischer Unfug. Schon das Deutschlandticket zum Einführungspreis von 49 € wird die Verkehrsverbünde an die finanzielle Belastungsgrenze bringen und ist für den notwendigen Ausbau des Angebots und der Infrastruktur kontraproduktiv. Ebenso grober Unfug ist die Forderung nach einem Klimaparlament mit zufällig ausgewählten Bürgern. Wenn ich in meinen beruflichen und privaten Umfeld sehe, wie nach wie vor bei offenen Fenstern die Heizungen hoch gedreht, welche Autos gefahren werden und wieder völlig gedankenlos in den Urlaub geflogen wird, graut mir vor den Ergebnissen solch eines Zufallsparlaments.