Kommentar
Raus aus dem Strafrecht
von
Barbara Tambour
vom 24.04.2024
Abtreibung nicht länger im Strafrecht abzuhandeln, empfiehlt jetzt auch eine Expertenkommission. (Foto: pa/sz photo/Robert Haas)
Soll der Gesetzgeber Abtreibung am Beginn der Schwangerschaft erlauben? Eine von der Regierung eingesetzte Expertenkommission sagt: ja. Sie empfiehlt, einen Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen »rechtmäßig zu stellen«. Derzeit ist Abtreibung eine Straftat, die nur dann nicht bestraft wird, wenn der Abbruch in den zwölf Wochen nach der letzten Regelblutung stattfindet, nach einer Beratung und einer Wartezeit von drei Tagen.
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Datum der Erstveröffentlichung: 23.04.2024

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