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Kommentar
Raus aus dem Strafrecht

Es gibt gute Gründe dafür, dass der Staat ungeborenes Leben schützt. Doch Abtreibung sollte kein Verbrechen mehr sein.
von Barbara Tambour vom 24.04.2024
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 Abtreibung nicht länger im Strafrecht abzuhandeln, empfiehlt jetzt auch eine Expertenkommission. (Foto: pa/sz photo/Robert Haas)
Abtreibung nicht länger im Strafrecht abzuhandeln, empfiehlt jetzt auch eine Expertenkommission. (Foto: pa/sz photo/Robert Haas)

Soll der Gesetzgeber Abtreibung am Beginn der Schwangerschaft erlauben? Eine von der Regierung eingesetzte Expertenkommission sagt: ja. Sie empfiehlt, einen Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen »rechtmäßig zu stellen«. Derzeit ist Abtreibung eine Straftat, die nur dann nicht bestraft wird, wenn der Abbruch in den zwölf Wochen nach der letzten Regelblutung stattfindet, nach einer Beratung und einer Wartezeit von drei Tagen.

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