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Pro und Contra
Soll Homöopathie Kassenleistung bleiben?

Das Gesundheitsministerium will dafür sorgen, dass Krankenkassen keine homöopathischen Behandlungen mehr erstatten dürfen. Geht damit etwas Wichtiges verloren?
vom 06.02.2024
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Globuli – nur ein Placebo? Die Kritiker der Homöopathie sehen das so. Die Befürworter dagegen berichten von Heilungserfolgen. (Foto: istockphoto/megakunstfoto)
Globuli – nur ein Placebo? Die Kritiker der Homöopathie sehen das so. Die Befürworter dagegen berichten von Heilungserfolgen. (Foto: istockphoto/megakunstfoto)

Michaela Geiger: Ja!

Seit 29 Jahren bin ich als Hausärztin mit Schwerpunkt integrierter Versorgung tätig, das heißt, ich biete konventionelle Medizin und Homöopathie an. Homöopathie ist für mich, meine Kolleginnen und Kollegen sowie für Tausende von Patientinnen und Patienten eine wichtige Therapieoption in der primären Grundversorgung. Ein großer Teil an homöopathischen Arzneimitteln und der damit verbundenen ärztlichen Leistungen wird privat oder selbstzahlend von den Patientinnen und Patienten finanziert. In der aktuellen Debatte geht es um die freiwilligen Satzungsleistungen im System der gesetzlichen Krankenversicherung: ärztliche Leistungen für Patientinnen und Patienten, die über ihren Arzt oder ihre Ärztin am sogenannten Selektivvertrag Homöopathie teilnehmen möchten. Zwei Drittel der Kassen bieten diese Verträge als freiwillige Leistung an. Der Gesundheitsminister hätte alle mündigen Bürgerinnen und Bürger auffordern können, die Kasse zu wechseln, wenn sie mit den Verträgen nicht einverstanden sind. Stattdessen beschneidet er sie in ihrer Wahlfreiheit.

Dieser Artikel stammt aus Publik-Forum 3/2024 vom 09.02.2024, Seite 8
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Eine Allensbach-Studie von 2023 zeigt, dass 48 Prozent der Menschen Homöopathie als Kassenleistung beibehalten wollen. Daher setzen wir uns als integrativ tätige Ärzte weiter dafür ein, dass gerade denjenigen, deren Geldbeutel klein ist, Homöopathie zugutekommt. Karl Lauterbach schlägt dagegen vor, dass Homöopathie künftig nur mit einer privaten Zusatzversicherung bezahlt werden soll. Aus unserer ärztlichen Sicht ist es unerlässlich, viele Therapiemöglichkeiten für die Patienten zu haben. Gerade, wenn wir Menschen in sensiblen Phasen wie Schwangerschaft oder Kinder und Greise im Praxisalltag betreuen, benötigen wir eine Vielfalt an Therapiemöglichkeiten.

Ein Beispiel aus meiner Praxis: Ein Junge erhielt zwei Therapieoptionen zur Behandlung von Kopfschmerzen: einen Betablocker (konventionelle Medizin) oder potenzierten Phosphorus (Homöopathie). Wir begannen mit potenziertem Phosphorus und hielten den Betablocker in Reserve. Über sechs Monate verbesserte sich sein Gesundheitszustand, er beklagte keine Schmerzen mehr und erhielt keine weitere Medikation, bis heute. Das ist ein Mehrwert aus Sicht des jungen Menschen. Es gibt viele solcher Beispiele und viele Studien belegen den Nutzen solcher Therapien. Wir brauchen keine Monokultur in der Medizin, sondern einen Methodenpluralismus. Der Mensch ist keine Maschine und es gibt nicht nur ein Therapieschema. Jeder Mensch ist einzigartig, mit seiner eigenen Biografie, Genetik und Spiritualität. Die Medizin sollte alle Facetten des Menschen berücksichtigen.

Corinna Schaefer: Nein!

Welche Leistungen die solidarisch finanzierte Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernehmen darf, unterliegt einem strengen, wissenschaftlichen Prüfprozess. Das ist wichtig, denn der Bedarf ist groß, aber das Geld – also die Pflichtbeiträge der Versicherten – endlich. Es braucht einen belastbaren empirischen Nachweis, dass eine Maßnahme wirkt und dass die Nebenwirkungen dazu in einem angemessenen Verhältnis stehen, damit die GKV dafür zahlt. Würde die Homöopathie nach diesem Prozess geprüft, fiele sie durch. Denn die Zusammenschau aller verfügbaren Studien zeigt, dass Homöopathie nicht über den Placebo-Effekt hinaus wirkt.

Warum also zahlen manche gesetzlichen Krankenkassen dafür? Es handelt sich um eine »Satzungsleistung«, das bedeutet: Um für bestimmte Kunden attraktiv zu sein und sich im Wettbewerb mit anderen Kassen zu behaupten, dürfen Kassen einige Extras anbieten, die nicht im GKV-Katalog enthalten sind. Als Werbemaßnahme. Und viele Kassen haben erkannt, dass sie mit Homöopathie eine eher wohlhabende, eher gesundheitsorientierte Gruppe von Versicherten anlocken. Menschen, von denen Kassen besonders profitieren.

Alles in Ordnung, könnte man denken. Manche Menschen sagen, ihnen tut Homöopathie gut. Und da sie keine wirksamen Substanzen enthält, weil diese bis zur Nichtnachweisbarkeit verdünnt sind, kann sie auch nicht schaden. Wo also ist das Problem, wenn Kassen diese Leistung zu Werbezwecken zahlen?

Es gibt mehrere Probleme. Das wichtigste: Viele Menschen wissen nicht, dass sie ein Werbegeschenk (ohne wissenschaftlich nachgewiesenen Nutzen) erhalten. Es liegt nahe, als Versicherter zu denken: Die Kasse zahlt Homöopathie, also wirkt sie auch. Das konterkariert den wissenschaftsbasierten Prozess, nach dem die Leistungen im GKV-Katalog festgelegt werden – und damit potenziell auch das Wissenschaftsverständnis.

Es gibt zudem eine Menge nachgewiesen wirksamer Maßnahmen, welche die Kassen nicht bezahlen. Brillen zum Beispiel: ausgesprochen zweckmäßig und wirksam ohne Nebenwirkungen. Oder Zahnersatz. Oder Reiseimpfungen. Wären das nicht bessere Zusatzleistungen, von denen Menschen, die sie brauchen, wirklich profitieren?

Und zuletzt: Alles Geld, das die GKV ausgibt, stammt aus den Pflichtbeiträgen der gesetzlich Versicherten. Dieser Umstand verpflichtet, Gelder besonnen zu verwenden. Homöopathie soll nicht verboten werden. Wer davon überzeugt ist, soll sie weiterhin bekommen. Nur nicht mehr auf Kosten der Solidargemeinschaft.

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Personalaudioinformationstext:   Michaela Geiger ist Hausärztin und Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte.

Corinna Schaefer ist Vorsitzende des Deutschen Netzwerks Gesundheitskompetenz.
Schlagwörter: Gesundheit Medizin
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