Kriegsdienstverweigerer
Vom Recht, Nein zu sagen
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Keinen Menschen töten zu wollen ist ein Menschenrecht; nicht als Soldat im Krieg getötet zu werden auch. Im deutschen Grundgesetz steht dieses Recht ganz weit vorn, im dritten Absatz des vierten Artikels, der die Glaubens- und Gewissensfreiheit garantiert: »Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.« Jeder Bundesbürger und, seit es Soldatinnen gibt, auch jede Bundesbürgerin, hat deshalb jederzeit das Recht, den Kriegsdienst zu verweigern.
Die Kriegsdienstverweigerung hat also in der Bundesrepublik höchsten Verfassungsrang – das ist der Grund, weshalb dieses Land auch Menschen Schutz bieten sollte, die hierherkommen, weil sie anderswo zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden sollen. Das gilt zurzeit vor allem für Männer aus Russland, die sich