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Braunkohleabbau geht weiter

Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen gegen den Braunkohletagebau Garzweiler II in Nordrhein-Westfalen abgewiesen. Grundlage des Urteils ist das anachronistische deutsche Bergrecht. 7000 Menschen müssen wegen des Abbaus bis 2045 umgesiedelt werden
von Dirk Farke vom 18.12.2013
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Ein Schaufelradbagger fördert am 17.12.2013 im Braunkohletagebau bei Garzweiler Kohle. Die beiden Klagen gegen den nordrhein-westfälischen Braunkohletagebau vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterten genau an diesem Tag. (Foto: pa/Strobel)
Ein Schaufelradbagger fördert am 17.12.2013 im Braunkohletagebau bei Garzweiler Kohle. Die beiden Klagen gegen den nordrhein-westfälischen Braunkohletagebau vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterten genau an diesem Tag. (Foto: pa/Strobel)
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Weil Energieversorgung dem Gemeinwohl zugute komme, sei der Braunkohletagebau Garzweiler II verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden: So urteilte das höchste deutsche Gericht am 17. Dezember. Lediglich bei der gesetzlichen Ausgestaltung des Zulassungsverfahrens gebe es einige Defizite.

Zwei Kläger hatten sich durch alle verwaltungsgerichtlichen Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht geklagt. Ein Hauseigentümer aus einem der Orte, unter denen sich der begehrte Brennstoff befindet, und der nordrhein-westfälische Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), der über dem Braunkohlelager ein Grundstück kaufte und eine Obstwiese anlegte.

Dient der Abbau dem Gemeinwohl

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