CETA: Entscheidung mit Folgen
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Ich muss ehrlich sagen: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Freihandelsabkommen CETA entsetzt mich. Das Gericht hat mehrere Eilanträge auf einen Stopp der Zustimmung abgelehnt. Nun kann die Bundesregierung dem Abkommen auf dem Gipfeltreffen zwischen der Europäischen Union und Kanada am 27. Oktober zustimmen – ohne dass die Parlamente das Abkommen gebilligt haben. Damit können Teile des Abkommens bereits vorläufig in Kraft treten. Die Bundesregierung muss lediglich sicherstellen, dass das Abkommen nach seinem vorläufigen Inkrafttreten wieder aufgekündigt werden darf.
Schwere Nachteile durch CETA – aber für wen?
Entsetzlich ist die Begründung des Bundesverfassungsgerichts. Es sagt nämlich, dass bei einem Stopp von CETA »d
Eckart Emrich 24.10.2016:
Ich bin dankbar für diese Darlegung. In meinen Worten zündet CETA im herrschenden Kapitalismus einen weiteren Turbo! Erforderlich aber ist das Gegenteil - dass nämlich die Politik darin ihre Aufgabe erkennt, den demokratie- und lebensfeindlichen, übermäßigen Einfluss von Big Money und Big Business zunehmend zu begrenzen, statt noch weiter zu entfesseln. Ein Aus für CETA wäre in diesem Sinne ein Sieg für das Leben.
M. Veeser-Dombrowsk1 13.10.2016:
Danke für die klaren Worte aus sachverständiger Feder.