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CETA: Entscheidung mit Folgen

Die Verfassungsrichter haben heute alle Eilanträge abgelehnt, die CETA stoppen sollten. Sie fürchten schwere Nachteile, wenn das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada nicht zustande käme. Doch die Richter täuschen sich: Die Nachteile sind viel größer, wenn CETA kommt. Kesslers Kolumne
von Wolfgang Kessler vom 13.10.2016
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Die CETA-Papiere und das Grundgesetz liegen am 13.10.2016 in Karlsruhe vor Verhandlungsbeginn im Gerichtssaal: Nur wenig später wies das Bundesverfassungsgericht mehrere Eilanträge gegen eine Zustimmung Deutschlands zum Freihandelsabkommen ab. »Schockierend«, findet Wolfgang Kessler (rechts). (Fotos: pa/Anspach; privat)
Die CETA-Papiere und das Grundgesetz liegen am 13.10.2016 in Karlsruhe vor Verhandlungsbeginn im Gerichtssaal: Nur wenig später wies das Bundesverfassungsgericht mehrere Eilanträge gegen eine Zustimmung Deutschlands zum Freihandelsabkommen ab. »Schockierend«, findet Wolfgang Kessler (rechts). (Fotos: pa/Anspach; privat)

Ich muss ehrlich sagen: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Freihandelsabkommen CETA entsetzt mich. Das Gericht hat mehrere Eilanträge auf einen Stopp der Zustimmung abgelehnt. Nun kann die Bundesregierung dem Abkommen auf dem Gipfeltreffen zwischen der Europäischen Union und Kanada am 27. Oktober zustimmen – ohne dass die Parlamente das Abkommen gebilligt haben. Damit können Teile des Abkommens bereits vorläufig in Kraft treten. Die Bundesregierung muss lediglich sicherstellen, dass das Abkommen nach seinem vorläufigen Inkrafttreten wieder aufgekündigt werden darf.

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Schwere Nachteile durch CETA – aber für wen?

Entsetzlich ist die Begründung des Bundesverfassungsgerichts. Es sagt nämlich, dass bei einem Stopp von CETA »der Allgemeinheit mit hoher Wahrscheinlichkeit schwere Nachteile drohten«. Gemeint sind Nachteile für die Außenwirtschaftspolitik. Diese Begründung ist ein Witz – und kein guter. Möglicherweise steigen durch das Abkommen die deutschen Exporte nach Kanada. Doch die Nachteile können viel größer werden – nicht nur in Europa.

Zunächst untermauert das Urteil noch einmal die undemokratische Art, ein solches Freihandelsabkommen durchzusetzen. Schon bisher hatten Abgeordnete nur geringen Einfluss auf die Verhandlungen – die Bürger wurden überhaupt nicht beteiligt. Und jetzt sollen bestimmte Teile der Verträge bereits in Kraft treten, ohne dass in den Parlamenten darüber diskutiert worden wäre – ein wahrhaft großer Beitrag zur Politikverdrossenheit.

Wirtschaftslobbyisten werden mächtiger

Zwar wurde das Abkommen durch den sozialdemokratischen Wirtschaftsminister gegenüber seiner ursprünglichen Fassung entschärft. Dennoch können die Folgen fatal sein: Noch immer drohen Sondergerichte, vor denen Unternehmen Staaten verklagen können, wenn sie durch politische Entscheidungen ihre »legitimen Gewinne« beeinträchtigt sehen. Auch die Gefahr, dass Gremien mit Wirtschaftslobbyisten künftig handelsrelevante Gesetzentwürfe vor gewählten Abgeordneten beurteilen dürfen, ist bei weitem nicht vom Tisch.

Kommunen werden ohnmächtiger

Auch für die Kommunen hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Folgen: Denn vorgesehen sind zum Beispiel neue, erweiterte Ausschreibungsregeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie langfristige Verpflichtungen bei Dienstleistungen, die zu noch mehr Privatisierungen führen würden. Auch die Rekommunalisierung – etwa der Strom- und Wasserversorgung – wird durch das Abkommen schwieriger.

Die Gentechnik ist auf dem Sprung

Besonders dramatisch könnten die Konsequenzen für die Landwirtschaft und für die Verbraucher werden. So ist der Einsatz von Gentechnik in Kanada weit verbreitet, über 90 Prozent des dort angebauten Rapses ist gentechnisch verändert. Das Freihandelsabkommen könnte durchaus dazu beitragen, dass viel mehr gentechnisch veränderte Lebensmittel in die Europäische Union geliefert werden. Denn wenn die Europäer mehr Nahrungsmittel nach Kanada liefern wollen, müssen sie ihre Märkte auch für kanadische Produkte öffnen – und dann dürfte Gentechnik als Hemmnis fallen.

Preiskampf gegen Kleinbauern

Und nicht nur dies. Schon heute tobt auf dem Weltmarkt für Lebensmittel eine Preisschlacht. Da geht es nicht mehr um Qualität, sondern nur noch um das billigste Angebot. Das heißt: Die Europäer werden ihre Billigmilch nach Kanada liefern und dort kleinere Anbieter in den Ruin treiben. Die Kanadier werden ihrerseits billige Massenware nach Europa liefern – und hier Kleinbauern in den Ruin treiben. Die Gewinner sind exportorientierte Agrokonzerne auf beiden Seiten des Atlantiks. Vorteile hat das Abkommen nur für Großkonzerne, die Verbraucher haben Nachteile. Schade, dass das Bundesverfassungsgericht dies anders sieht.

42.000 US-Konzerne jubeln

Und ein letztes: Wer glaubt, CETA beschränke sich auf den Handel zwischen Kanada und der Europäischen Union, täuscht sich. Schon heute haben 42.000 US-Konzerne Tochtergesellschaften in Kanada und werden dieses Freihandelsabkommen mit großem Jubel aufnehmen – und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch.

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