Facebook löscht. Leider auch das Falsche
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Als ich mich heute Morgen bei Facebook anmeldete, rieb ich mir verwundert die Augen. Wo war mein Post abgeblieben, den ich gestern dort veröffentlicht hatte? Genau wie Tausende andere Facebook-Nutzer hatte auch ich die Geschichte des Wiener Neujahrsbabys Asel geteilt und Glückwünsche hinterlassen. Nicht, dass ich jedem fremden Baby gratulieren würde, wenn es auf die Welt kommt. Aber ich hatte einen guten Grund.
Wenige Stunden nach der Geburt des kleinen Mädchens ging ein Shitstorm auf sie und ihre türkischstämmigen Eltern nieder. Österreichische Medien hatten das Foto der glücklichen Familie im Internet veröffentlicht. In Österreich ist es Tradition, dass jedes Bundesland sein Neujahrsbaby feiert. Doch Asels Mutter trägt Kopftuch – und das reichte, um hunderte hass
Britta Baas 12.01.2018, 09:36 Uhr:
@nic, was Sie schreiben, stellt eine bedenkliche Verkehrung der Intention des Grundgesetztes und der Meinungsfreiheit dar. Aufruf zu Tötung, Verfolgung ist nicht vom Grundgesetz gedeckt. Gott sei Dank! Ich gehe zu Ihren Gunsten nicht davon aus, dass Sie das meinen. In jedem Fall ist es korrekt zu sagen, dass Glückwünsche zur Geburt eines Babys zu löschen definitiv falsch verstandene Sicherungslöschpraxis sind. Weitere rabulistische Argumentationen führen hier nicht weiter.
Nic 11.01.2018:
@ Britta Baas: "Die Meinungsfreiheit schützt grundsätzlich - in den Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG - auch die Verbreitung rechtsextremistischer Meinungen (vgl. BVerfGE 124, 300 [BVerfG 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08]." - Zitat BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1106/08 - Randnummer 11.Das zugrunde gelegt, verstößt das NetzDG gegen das Grundgesetz. In seiner Ausformung ist darüber hinaus nur das Nichtlöschen von strafbaren Inhalten von Strafzahlungen bedroht - aber jedoch nicht aber das Löschen von nicht strafbaren Inhalten. Um Bestrafungen zu verhindern löschen Facebook und Co. dann gleich mal alles. Das NetzDG zwingt also bei Androhung empfindlicher Strafzahlungen zu großzügigem Löschen.
Die Überschrift"Leider auch das Falsche" suggeriert, dass nur das Richtige von der Meinungsfreiheit von Artikel 5 umfaßt ist. Nun ist auch die Autorin mit ihren Posts ein Opfer des NetzDG geworden. Gut gemeint ist eben nicht gleich gut.
Britta Baas 11.01.2018, 10:10 Uhr:
@Nic, wenn Sie sich an die in westeuropäischen Staaten gültigen Gesetze halten, wissen Sie, was in diesem Zusammenhang das Falsche ist und was nicht. Nicht zu löschen sind dann Glückwunschadressen für ein Baby. Zu löschen sind volksverhetzende, rechtsextreme, rassistische, zu Gewalt aufrufende Beiträge. All diese hat es im Zusammenhang mit der Geburt von Asel gegeben. Facebook - aber auch andere soziale Medien - löschten in den zurückliegenden Tagen auf der Basis der neuen Internetgesetzeslage zahlreiche im Spektrum der Meinungsfreiheit rechtlich einwandfreien Texte. Dies ist sicher über die breite Berichterstattung zu Ihnen gedrungen. Siehe etwa 1. Thema der ZDF-Nachrichten gestern Abend.
Nic 10.01.2018:
"Leider auch das Falsche"
Woher wissen Sie eigentlich, was das Falsche ist? Und was das Richtige?
Wer solche Fragen stellt, hat den Sinn der Meinungsfreiheit nicht verstanden. Was würden Sie sagen, wenn jemand Ihre Meinung für falsch hält? Und Sie einfach mal löscht?
Anarchrist 06.01.2018:
Es heisst Netzwerkdurchsetzungsgesetz und forciert, dass schon bestehende Regelungen auch umgesetzt werden.
Auch wenn im Google Index das falsche '...durchsuchungsgesetz' relativ oft auftaucht, ist es dennoch falsch.
Macht den Inhalt der Sache und die Folgen aber nicht besser. Das Gesetz ist ganz grosser Murks.