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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 2/2020
Der Inhalt:
Politik & Gesellschaft

Gewissenskonflikt Organspende

Der Bundestag hat über die Organspende entschieden. Spender wird weiterhin nur, wer aktiv zustimmt. Die Frage bleibt: Wer steht im Mittelpunkt – der Sterbende oder der Organempfänger?
vom 09.02.2020
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Ernstfall: Eine Patientin auf einer Intensivstation wird beatmet, ihr Blutdruck und ihr Herz werden überwacht. (Foto:istockphoto/uchar)
Ernstfall: Eine Patientin auf einer Intensivstation wird beatmet, ihr Blutdruck und ihr Herz werden überwacht. (Foto:istockphoto/uchar)
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Barbara Tambour: »Sterben ist ein Prozess«

Wer nicht widerspricht ist Organspender – das hätte ich als falsch empfunden und nicht in Einklang zu bringen mit einer großen Errungenschaft: der informierten Zustimmung. Es ist mir wichtig, dass Ärzte nur das tun dürfen, worüber ich aufgeklärt wurde und dem ich zugestimmt habe. Kein Arzt darf mir ohne meine Zustimmung Blut entnehmen. Dieser wichtige Grundsatz muss auch bei der Organspende gelten. Denn die ist – alles in allem – eine heikle Angelegenheit.

Das habe ich nicht immer so gesehen. Als Studentin schien mir alles ganz einfach: Ich füllte das erste Mal einen orangenen Organspende-Ausweis aus – getragen von dem Gefühl, damit etwas Gutes zu tun. Sollte ich verunglücken und sterben – so dachte ich –, wäre es doch das

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