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Direkte Demokratie
Grüße vom Volk

Die Berliner haben ihrer neuen Landesregierung per Volksentscheid einen ersten Arbeitsauftrag erteilt. Weitere Volksbegehren sind in Vorbereitung - auch in anderen Bundesländern. Sind solche Abstimmungen mit der repräsentativen Demokratie vereinbar?
von Ulrike Scheffer vom 13.11.2021
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Besuch vom Souverän: Aktive von »Deutsche Wohnen & Co. enteignen« vor dem Berliner Senat (Foto: PA/DPA/Christophe Gateau)
Besuch vom Souverän: Aktive von »Deutsche Wohnen & Co. enteignen« vor dem Berliner Senat (Foto: PA/DPA/Christophe Gateau)

Die Bürger haben gesprochen. Gleichzeitig mit der Bundestagswahl wurde in Berlin darüber abgestimmt, ob dort große Wohnungskonzerne enteignet werden sollen. Zur Überraschung vieler haben die Hauptstädter dafür gestimmt. Die neue Berliner Landesregierung muss dem nun nachkommen und ein Vergesellschaftungsgesetz erarbeiten. Denn anders als bei der Vorstufe des Volksentscheids, dem Volksbegehren, ist die Politik diesmal an das Votum gebunden. Insbesondere SPD und Grüne, die beiden stärksten Parteien, stecken in einem Dilemma: Franziska Giffey, Spitzenkandidatin der SPD und designierte Berliner Bürgermeisterin, hatte sich vor der Wahl klar gegen Enteignungen ausgesprochen; die Grünen-Spitzenfrau Bettina Jarasch wollte die privat initiierte Enteignungskampagne lediglich nutzen, um Druck auf große Wohnungsbaugesellschaften auszuüben, damit die ihre teils mieterfeindlichen Geschäftspraktiken ändern. Doch das allein wird nicht ausreichen. Die Initiatoren des Volksentscheids erwarten, dass der Bürgerwille umgesetzt wird. Doch wird durch solche Volksentscheide die parlamentarische Demokratie nicht geschwächt oder gar ausgehebelt?

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Schlagwort: Volksbegehren
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