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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 20/2021
Der Inhalt:
Religion & Kirchen

Justiz
»NS-Verbrechen müssen geahndet werden«

Eine ehemalige Sekretärin des KZ Stutthof steht mit 96 Jahren vor Gericht. Muss das sein? Wolfgang Form, Leiter des Dokumentationszentrums Kriegsverbrecherprozesse, hat darauf im Interview eine klare Antwort.
von Ludwig Greven vom 01.11.2021
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Nazibarbarei: Stacheldraht und Wachturm im ehemaligen KZ Stutthof (Foto: PA/NurPhoto/Fludra)
Nazibarbarei: Stacheldraht und Wachturm im ehemaligen KZ Stutthof (Foto: PA/NurPhoto/Fludra)
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Publik-Forum: In Itzehoe steht eine 96-jährige ehemalige Sekretärin des KZ Stutthof vor Gericht, in Neuruppin ein 100-jähriger früherer Wachmann des KZ Sachsenhausen. Ist es sinnvoll, gegen solch hochbetagte Helferinnen und Mittäter der NS-Verbrechen heute noch lange Prozesse zu führen?

Wolfgang Form: Beide werden der Beihilfe zum Mord in Tausenden Fällen beschuldigt. Auch das verjährt nicht. Deshalb müssen sie sich juristisch verantworten, selbst wenn die Taten mehr als ein Dreivierteljahrhundert zurückliegen. Etwas anderes ist, ob sie eine Strafe abbüßen müssen.

Ist es denn politisch noch angezeigt?

Form: In jedem Fall. Die Gesellschaft zeigt damit, dass sie solch schreckliche Ver

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Georg Lechner 09.11.2021, 18:40 Uhr:
Sehr an der Verspätung in der Aufarbeitung schuld war auch die schützende Hand des NS-Sympathisanten und späteren CIA-Chefs Allen Dulles, wie vom US-Historiker David Talbot in "The Devil's Chessboard" (in deutscher Übersetzung von Andreas Simon dos Santos "Das Schachbrett des Teufels") dokumentiert. Er war maßgeblich daran beteiligt, dass Hitlers Geheimdienstchef hinter der Ostfront, Reinhard Gehlen, der erste BND-Chef wurde.

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