Sind Menschenrechte universell?
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Die Idee, dass eine Gruppe von westlichen Staaten und Gesellschaften Menschenrechte für andere Länder definiert und deren Anwendung überwacht, ist ein Abbild jener vermeintlich »zivilisierenden Mission«, die den europäischen Kolonialismus im 19. Jahrhundert legitimieren sollte. Diese Vorgehensweise ist das Gegenteil von Universalität und muss entschieden zurückgewiesen werden.
Wenn wir von der Universalität der Menschenrechte sprechen, ist es zunächst wichtig zu unterscheiden, worauf sich diese bezieht: auf das Konzept an sich, auf den Inhalt oder auf den Kontext, also den Anwendungsbereich. Vom Konzept her sind die Menschenrechte notwendigerweise universell, weil sie Menschen aller Nationalitäten, Kulturen und Hautfarben einschließen. Aber ist es auch der Inhalt? Der »Geist der Gesetze« ist
Georg Lechner 25.01.2019, 17:54 Uhr:
Die Frage nach den Menschenrechten hat inzwischen in Österreich angesichts der Attacke des Innenministers Kickl (FPÖ) gegen die EU-Menschenrechtskonvention im Hinblick auf die Flüchtlingsfrage eine spezielle Wendung genommen.
Zum Artikel selbst: Der Befähigung, die Rechte selbst wahrzunehmen, steht oft die konkrete Situation von Gewalt und Unrecht entgegen. Vielleicht haben die Erfahrungen aus der dunkelsten Phase des vorigen Jahrhunderts gerade in Europa dazu geführt, die Menschenrechte vor diesem Hintergrund als universellen Anspruch zu definieren. Vielleicht bin ich zu europäisch-westlich geprägt, aber ich halte die Vereinbarungen in der UNO zu den Menschenrechten für etwas, das gerade allen jenen, die sie vorenthalten werden, für wünschenswert erscheinen dürfte.
Die Rolle von Regierungen - ob in Europa oder anderswo - halte ich für massiv von Kapital- und Machtinteressen geprägt. Es ist auch eine Schande, wie westliche Regierungen ihre selbstdefinierten Standards missachten.
Mag. Heinrich Vogl 23.01.2019:
Sind wir froh, dass es diese Deklaration der Menschen Rechte überhaupt gibt. Kommt es doch darauf an, dass sie eingehalten werden, was zu kontrollieren ist.
Susanne Siebentritt 16.01.2019, 23:21 Uhr:
Ich bin fassungslos über die Darstellung der Kairoer Erklärung der Menschenrechte als gleichwertig neben der Erklärung der UNO. Erstens heisst es “Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam”, zweitens ist sie ganz klar an der Erklärung der UNO orientiert und drittens schränkt sie die Menschenrechte ein. Sie gelten nur soweit sie nicht durch die Sharia begrenzt sind. Sie gelten nicht für Atheisten. Und es gibt keine gleichen Rechte für Frauen und Männer, und für Schwule schon gleich gar nicht. Vermutlich ist das wieder nur meine westliche Ignoranz, dass ich als Frau die gleichen Rechte beanspruche wie Männer. Sehr geehrter Herr An-Naim, glauben Sie mir, auch Frauen in Kairo beanspruchen die gleichen Rechte.
G. Kesting 16.01.2019:
Dem Autor sei folgende Lektüre empfohlen: Hans Joas, Die Sakralität der Person. Eine neue Genealogie der Menschenrechte. Ergänzung: Ausgangspunkt und Bezugspunkt der Kairoer Menschenrechtserklärung ist der Koran.