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Sind Menschenrechte universell?

»Nein!«, sagt der Jurist Abdullahi A. An-Naim: »So wie sie formuliert sind, sind sie ein Konstrukt des Westens.« Seine Kritik trifft die Erklärung der Menschenrechte, die jüngst 70. Geburtstag hatte, an einem empfindlichen Punkt. Der Standpunkt – in den Publik-Forum-Streitfragen zur Zukunft
von Abdullahi Ahmed An-Naim vom 16.01.2019
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Sind die Menschenrechte universell? Der US-Jurist Abdullahi A. An-Naim (rechts), Spezialist für internationales Recht und Menschenrechte, sagt: »Nein!« Westliche Macht- und Weltverständisse machten die Erklärung der Menschenrechte zur Farce. (»Menschenrechtslogo der Vereinten Nationen«, Grafik: Predrag Stakic; Foto: privat)
Sind die Menschenrechte universell? Der US-Jurist Abdullahi A. An-Naim (rechts), Spezialist für internationales Recht und Menschenrechte, sagt: »Nein!« Westliche Macht- und Weltverständisse machten die Erklärung der Menschenrechte zur Farce. (»Menschenrechtslogo der Vereinten Nationen«, Grafik: Predrag Stakic; Foto: privat)

Die Idee, dass eine Gruppe von westlichen Staaten und Gesellschaften Menschenrechte für andere Länder definiert und deren Anwendung überwacht, ist ein Abbild jener vermeintlich »zivilisierenden Mission«, die den europäischen Kolonialismus im 19. Jahrhundert legitimieren sollte. Diese Vorgehensweise ist das Gegenteil von Universalität und muss entschieden zurückgewiesen werden.

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Wenn wir von der Universalität der Menschenrechte sprechen, ist es zunächst wichtig zu unterscheiden, worauf sich diese bezieht: auf das Konzept an sich, auf den Inhalt oder auf den Kontext, also den Anwendungsbereich. Vom Konzept her sind die Menschenrechte notwendigerweise universell, weil sie Menschen aller Nationalitäten, Kulturen und Hautfarben einschließen. Aber ist es auch der Inhalt? Der »Geist der Gesetze« ist nicht universell, denn Gesetze sind geprägt von dem jeweiligen Umfeld, in dem sie entstehen. So ist es auch mit den Menschenrechten. In den ersten Jahrzehnten ihrer Existenz wurden die Vereinten Nationen von Europäern kontrolliert. Als die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ausgearbeitet wurde, stand die Mehrheit der Weltbevölkerung noch immer unter der Knute westlicher Kolonialmächte – jener Staaten, die in Paris 1948 die Menschenrechte ausriefen. Diese Erklärung machte westliche liberale Werte kurzerhand zu »universellen Werten« – ohne Beteiligung jener, für die sie auch gelten sollten.

Die Erklärung der Menschenrechte wurde von neun Männern und Frauen erarbeitet, die alle westlich sozialisiert waren. Zwar saßen neben Vertretern aus Australien, Chile, Frankreich, Großbritannien, Kanada und den USA auch ein libanesischer Philosoph, ein chinesischer Akademiker und ein sowjetischer Diplomat mit am Tisch, doch auch sie waren westlich geprägt: Der Libanese Charles Malik war ein griechisch-orthodoxer Christ, der in Deutschland und den USA Karriere machte. Der Chinese Peng Chung Chang studierte ebenso in den USA, während Alexander E. Bogomolov als Botschafter der Sowjetunion in Frankreich und Großbritannien gelebt hatte. Von einem wahrhaft weltumspannenden Geist kann also keine Rede sein, zumal zum Zeitpunkt der Unterzeichnung nur fünfzig Staaten der UN angehörten.

Um nicht missverstanden zu werden: Ich plädiere durchaus für universelle Menschenrechte – aber als noch zu erreichendes Ziel, nicht als Ist-Zustand. Eine Universalität der Menschenrechte kann nur am Ende eines langen, inklusiven Prozesses stehen, der auf Konsens beruht und Menschen aller Erdteile und Kulturen einbezieht. Das aktuelle System steht einer wahren Universalität entgegen, weil es den Willen der früheren Kolonialmächte (inklusive Russland) dem Rest der Welt aufbürden will. Würden denn westliche Gesellschaften eine Erklärung der Menschenrechte akzeptieren, die auf nicht-westlichen Werten basiert? Wohl kaum! Den meisten Europäern dürfte nicht einmal bewusst sein, dass es eine Kairoer Erklärung der Menschenrechte gibt, die von 45 Staaten unterzeichnet wurde (die allerdings in diesen Ländern nicht effektiv umgesetzt wird). Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte erhielt auch nicht viel mehr, nämlich 48 Ja-Stimmen.

Die Rede von der Universalität der Menschenrechte ist aber auch aus praktischen Gründen fragwürdig: Sie werden nicht durchgesetzt. Zwischen Anspruch und Wirklichkeit klafft ein großer Spalt ... Staaten können durch nichts und niemanden gezwungen werden, die Menschenrechte zu garantieren. Daran ändern auch internationale Verträge nichts, denn damit ihre Vorschriften Gültigkeit beanspruchen, müssen sie mithilfe nationaler Gesetze in die Praxis umgesetzt werden. Das derzeitige System internationalen Rechts ist also nicht geeignet, Menschenrechte zu schützen und durchzusetzen ...

Es sind die Bürgerinnen und Bürger selbst, die den systematischen und nachhaltigen Schutz von Menschenrechten in ihrem Umfeld sicherstellen können. Die vielversprechendste Strategie ist es daher, Männer und Frauen vor Ort zu befähigen, ihre Rechte selbst wahrzunehmen und zu schützen. Klar ist: Ganz ohne die Regierungen geht es nicht. Natürlich brauchen Opfer von Folter, sexueller Misshandlung oder anderen Formen von Gewalt Hilfe und Unterstützung. Wichtig ist aber, sie nicht bloß als Opfer und Empfänger von Hilfsleistungen anzusehen, sondern immer auch als Entscheidungsträger – und Akteurinnen des Wandels. Dann können wir irgendwann vielleicht tatsächlich von universellen Menschenrechten sprechen.

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Personalaudioinformationstext:   Abdullahi A. An-Naim, geboren 1946 im Sudan, ist US-Rechtswissenschaftler an der Emory University School of Law in Atlanta, Georgia. Er lehrt internationales Recht und Menschenrechte. An-Naims vollständigen Beitrag lesen Sie in Publik-Forum 1/2019.
Ihm antwortet demnächst die Juristin Lisa Heemann: »Ja! Die Menschenrechte sind universell!«. In unserer Reihe »Streitfragen zur Zukunft« lasen Sie zuletzt: »Brauchen Kinder Religion?« und »Ist der Pazifismus am Ende?«
Und Ihre Meinung zur Universalität der Menschenrechte? Diskutieren Sie diesen Artikel – direkt hier!
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